eigentumsherre,
der
;-n/-n
.Späteres Frnhd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
der e. etw
. (z. B. den ungehorsam
) strafen
; der bischof, die majestät e. sein
; dem eigentumsherren der grund / boden zuständig sein, etw. zu nachteil gereichen, dem eigentumsherren zins / pacht ausrichten, eine hufe abtreten
; der e. des klosters
(gen. subjectivus), des grundes
(gen. objectivus); die pfalz als e
.Belegblock:
Dieses orts ist der bischof zu Wormbs grund- und aigentumbsherr.
die römische keiserliche majestät, [...] dieses orts der eigentumbs- und lehenherr.