eigensin,
der
;
-es/–
.
– Ausschließlich Lutherbelege; vgl. die Belegzeiten im
Dwb, Neub.
7, 413
; man beachte die frühere Belegung von
eigensinnig
.
1.
›Starrsinn, Uneinsichtigkeit‹ (allgemein); negativ: ›Verfolgung des eigenen Vorteils, Egoismus‹; speziell in religiösen Zusammenhängen: ›religiöse Verstocktheit, Häresie‹; in 1 Beleg auch positiv: ›religiöse Hartnäckigkeit, Festigkeit, Beständigkeit, Bestimmtheit in Glaubenstatbeständen‹;
vgl. (Adj.) 567.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. , .

Belegblock:

denn der eygensynn, der gott und seynen propheten widderstrebt ynn den vetternn, der strebt eben auch alßo ynn yhrn kindernn, ist mauß als die mutter.
wenn man die liebe lesst und eygensynn, zeytliche ehre und nutz ym wort Gotts sucht, [...] da sind denn gewislich falsche und faule Christen.
Ebd. (
1544
):
Denn wo man ausser Gottes Wort und auff selberwelete Menschen wercken fellet, da mus erstlich folgen mancherley dunckel und eigensinn, das einer dis, der ander das auffwirffet, und wil ein jeder den rhum haben, das seines das beste sey.
Ebd. (
1529
):
Dagegen so wil er auch nicht schertzen und gar gnug plagen und ungluͤck verschaffen, so er dir zuschicken wol, wenn du jm nicht gehorchest und deines Eigensinnes lebest.
Das heisst alles mit gewalt vnd eigen synn ge faren.
Ebd. (
1532
):
Nu ist Christus auch ein wenig eigensinnig und zeiget alhie, das er schlecht wil ungemeistert und aller dinge ungebunden sein, Wie man auch allenthalben im Euangelio sihet, das ein sonderlicher eigensinn jnn dem Man stecket, der doch sonst so gelind, willig und dienstlicher Man war.
2.
›Bedeutung, spezieller Sinn eines Textes bzw. einer Textstelle‹;
vgl. (Adj.) 5.

Belegblock:

Solchen halstarcken, mordischen eygensynn tzeygt diß Euangelium auch, zum ersten damit, das gott allerley mit yhr vorsucht.