eigennuz,
der
.
›Eigennutz, auf (unrechtmäßigen) persönlichen Vorteil bedachtes, egoistisches Verhalten; geistige Haltung, die auf die eigenen Interessen zu Lasten der Allgemeinheit zielt‹; vor allem in Texten der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘ als Verstoß gegen die göttliche und soziale Ordnung zum Schaden des Gemeinwohls getadelt;
zu (Adj.) 6,  1.
Bedeutungsverwandte:
 2, , , ,  1, ; vgl.  2.
Gegensätze:
,  1, .
Syntagmen:
e. suchen / vorkeren, den e. gestatten
;
der e
. (Subj.)
die freundschaft, das recht vertreiben, das land verderben, das recht fälschen, an den höfen regieren, etw. in (das) verderben bringen
;
j. sich js. ane e. annemen, auf den e. bedacht sein, etw. auf den e. treiben, ein rat
(Subj.)
auf e. gerichtet sein, ein zwiespalt aus e. entstehen
.
Wortbildungen:
eigennuzsucher
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Wer sich sondert / der sucht eigen nutz / vnd findet sein Verderben.
Luther, WA (
1534
):
wie man im reim spricht: Neidhart, eigen nutz, junger Rat Jerusalem, Troia, Rom verstoͤret hat.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
115, 17
(
Frankf./M.
1568
):
hab vor allen Lastern scheuw / | Als eigen nutz / vnd muͤssig gan / | Weil Gott ein scheuwen hat daran.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
12, 18
(
Frankf./M.
1626
):
so entstundt [...] auß Ehrgeitz vnd Eygennutz ein Zweyspalt vnnd Vneinigkeit vnter jhnen.
Anderson u. a., Flugschrr.
5, 5, 27
([
Zwickau
]
1524
):
dañ die recht liebe suͦcht / nit jren aygen nutz / sonder deß / in den sy sich neyget.
Goldammer, Paracelsus
2, 51, 8
(
1531
/
4
):
wiewol der satan diese liebe des nechsten gar häftig und vil verhindert hat und auf den eigen nutz zeucht und treibet.
Lemmer, Brant. Narrensch.
10, 19
(
Basel
1494
):
Der eigen nutz vertribt all recht | All früntschafft.
Ebd.
26
:
Wem nit der gmein nütz jst als werd | Als eigen nutz des er begert | Den halt jch für ein naͤrschen gouch.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
sol ich sprechen das ersamlicher wer das aller erloͮgnost vogel geschray des gruͤssenden aigennutzsuchers, der umfliegen ist die schwellen der mechtigen.
Thür. Chron.
10r, 6
;
Gille u. a., M. Beheim
443, 223
;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Lauterbach, Orhein. Rev. ; ;
Goldammer, a. a. O.
4, 247, 15
;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 365, 45
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
186, 39
;
Vgl. ferner s. v.  3,  1, (Adj.) 4.