eigen,
Adj.
– Eng vernetztes Bedeutungsfeld mit zahlreichen Überschneidungen; in 1 und 2 auf possessive und soziale Beziehungen innerhalb des Rechtssystems bezogen; 3 betont im Gegensatz dazu die rechtliche Eigenständigkeit der Bezugsgrößen; 4-8 beziehen sich auf spezifische, Körper, Charakter oder ethisch-moralische Haltung betreffende Aspekte einzelner Menschen, 9 auf verwandtschaftliche Verhältnisse; Wortbildungen mit
eigen-
als Erstglied werden in der Regel dem Adjektiv zugeordnet, es sei denn, dass semantische Gründe dafür sprechen, sie dem
Substantiv
eigen
(
das
) zuzuordnen; aufgrund fehlender Flexionsendungen ist häufig nicht klar zwischen dem Gebrauch von
eigen
als Adjektiv in einer Nominalgruppe und als Bestimmungswort eines Kompositums zu unterscheiden; die entsprechenden Ansätze beruhen deshalb häufig auf der Annahme idiomatisierter semantischer Zusammenhänge.
1.
›jm. als Eigentum gehörend, in js. Besitz befindlich‹; vornehmlich von landwirtschaftlich oder bergbaulich genutzten Flächen gesagt, die nicht als Lehen empfangen wurden, sondern sich in der Verfügung eines Einzelnen oder eines Zusammenschlusses von Bauern oder Bergleuten befinden, damit vererbbar und unabhängig von einem Lehensherrn sind; auch ütr. auf zugehörige Gebäude, gewerbliche Einrichtungen, Gerätschaften, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vieh usw.; seltener allgemein den privaten Besitz von Gegenständen kennzeichnend; häufig Bestandteil von Sprichwörtern (vgl. Beleg
Henisch
); hohe Wortbildungsproduktivität (dazu ff.).
Verstärkt Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
˹
der eigene rauch, das eigene brot / feuer
˺ ›selbstständiger Haushalt‹;
etw. eigen haben
›etw. besitzen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  1; vgl.  1,  3,  1,  2, .
Gegensätze:
, (Adj.) 4, .
Syntagmen:
etw. e. machen
;
der eigene born / grund / ochse / pfenning / ring / wein / weingarten / zehent, die eigene besitzung / grundmauer / habe / haue / müle / schwelle / stat
›Haus‹
/ tratte / ware / zeche, das eigene erbe / feld / geld / gewächs / gut / haus / holz / kleid / land / lehen / schaf / schwert / vieh
; subst.:
eigenes haben
.
Wortbildungen:
eigenbrief
›Übereignungsurkunde‹,
eigenbrotig
›alleinstehend‹ (a. 1553),
eigenfeld
(a. 1441),
eigenhändig
1 ›jm. als Eigentum gehörend‹,
eigenheit
1 ›Besitz, Verfügungsgewalt über etw.‹,
eigenhenne
›als Zinsabgabe zu leistende Henne‹ (nach Angabe des Hrsg.),
eigenteil
›eigener Anteil an etw.‹,
eigentrift
›in eigenem Besitz befindliche Weide‹ (a. 1563).

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1635
):
Edel’ Eltern, seids geständig, | nichts ist unser eigenhändig, | alles Unser’ ist geborgt.
Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
islichem menschen ist gesatzt, vromdiz guͦtes baz tuͦ bewarende den sin eigen.
Luther. Hl. Schrifft.
Hiob 24, 11
(
Wittenb.
1545
):
Sie zwingen sie öle zu machen auff jrer eigen mülen.
Ebd.
Mk. 15, 20
:
da sie jn [Christus] verspottet hatten / zogen sie jm Purpur aus / vnd zogen jm seine eigene Kleider an.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
9599
(
rib.
,
1444
):
ich proefte, of ich neit gereyt | De tzijt en hedde zo mynre egenheit.
Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1510
, Hs.
17. Jh.
):
was sunst eigen erbe antrifft, muß mit zweien mannen beleidt werden.
Kollnig, Weist. Schriesh.
182, 10
(
rhfrk.
,
1369
):
min herre hat daselbs zu Ludenbach drißig morgen eigenre wingarten.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1369
):
wer eigen brot und eigen fuer daselbs hat, der sol geben alle jar mime herren ein vasnachthun.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
145, 9
(
omd.
,
1554
/
1663
):
Anlassen mit schmeltzen wirdt keinem verstattet von eigenen zechen und lehen.
Küther, UB Frauensee
172, 21
(
thür.
,
1380
):
Ouch sal ir fyͤ mit des gotshus fy uz und in gen und wir sullen iz vorantwerten als unser eygen fyhe.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
236, 4
(
thür.
,
1474
):
daz Hans von Schaffstet phant uffbutit, dy sin gud anlangen [...], ap her yme nu nicht mogelich bestalt darvor thun solle [...] met synem eygen briffe.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
[Christus]
mus sich vom Allmosen behelffen [...] hat nicht so viel eigens / da er moͤge sein Heupt hinlegen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1530
):
Wo aber graf Ulrich eigen teil im pergkwerg bauen wurde.
Hampe, Nürnb. Ratsverl.
1, 452, 26
(
nobd.
,
1550
):
Oßwalden Palldner des von Paulussen Preuning erkauften Airerischen stadels halben bein Cartheusern ein lehenprif den alten priefen gemeß fertigen, allein die aigenhennen auch hinein setzen.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1510
):
welicher ein geladnen wagen mit korn fuͤrt, so nit sin eigen gewaͤchst ist, gibt davon den zolln.
Lemmer, Brant. Narrensch.
10, 28
(
Basel
1494
):
Was gmeyn ist / das ist eigen ouch
(Sinn: Was allen gehört, gehört auch dem Einzelnen).
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 39, 17
(
schwäb.
,
1559
):
verbieten [...] burgermaister und [...] rat der stadt Ulm allen ihren underthaunen, das sie kein zinßgelt [...] weder auf lehen noch aigne güetter [...] aufnemmen sollten.
Henisch ff. (
Augsb.
1616
):
Wer in sein eigen nest scheist / der ligt vnsanfft. [...]. Wenn man mit eigen Ochssen pfluget / ists best. [...]. Besser ein eigen pfenning / denn ein frembder gulden. [...]. Eigen rauch ist heller / denn frembd fewr. [...]. Es ist ein boͤser Hirt / der seine eigen Schaff frist. [...]. Es wirt mancher mit seinem eigen Schwert geschlagen / oder mit seinem eigen schmer begossen. [...]. Wer eins andern hauß wartet / der versaumet sein eigē.
Bastian u. a., Regensb. UB
193, 36
(
oobd.
,
1360
):
Ez ist auch dem [...] Jacob Wigelin [...] erteilt, daz er die 500 marck goldes mag wenden und keren, als ander sin eygeliche gut.
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
468, 11
(
noobd.
,
1357
):
mein herren moͤgent mit den huͤsern tuͦn, waz si wellent, als mit irem rechten freyen eygem guͦt.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1343
):
Mein herren von dem [...] rat sind überain chömen [...], daz chain schuostermaister sey, [...] er sey dann burger hie ze Münichen, und hab aigen rauch, haus und ain werchstat.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
der [convers] wider zu dem leben kam von ains helblings wegen, den er aygen hett.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
497, 6
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Sy [Amasones] werten so ir aigen landt, | das mit gewalt si niembt mocht überreiten.
Bischoff, Steir. Landr. (
m/soobd.
, Hs. 
v. 1425
):
Man sol alle [phant] aigen machen mit der erben hant.
Ders. u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
17.
/
18. Jh.
):
welhe aigne holzer oder forst zu iren güetern haben, die sollen darauß nichts hingeben.
darumb [...] geben wir [...] die obbemelte gegent [...] der vorgemelten kierchen unser frauen zu Spittäll für ihr gewiß und aigen grunt.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
5, 24
(
mslow. inseldt.
,
1569
):
Wofern Aber ein Arbeitter [...] śeine aigene Hau nicht hett, vnnd eine Jm geliehen wirt, śol [...].
Luther. a. a. O. Dan.
6, 18
;
Köbler, Ref. Wormbs
282, 28
;
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
118, 24
;
Vetter, Pred. Taulers ;
Anderson u. a., Flugschrr.
7, 5, 24
;
Gehring, a. a. O.
85, 9
;
Klein, Oswald
18, 19
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Bischoff, a. a. O. ;
Wopfner, Urk. Agrargesch.
345, 41
;
Hulsius
D iiijv
;
Henisch ff.;
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 135
.
Vgl. ferner s. v.
2
 5, , ,  6,  1,  1, (V., unr. abl.).
2.
›jm. als Person, auch einem Volk eigen, zugehörig (im rechtlichen Sinne), untertan; leibeigen, unfrei, von jm. abhängig‹; auf die gesamte Skala grundherrschaftlicher Abhängigkeitsverhältnisse bezogen; als
eigen
bezeichnete Menschen sind dem sozial höher verorteten Lehensherrn gegenüber zu verschiedenen Abgaben und Leistungen verpflichtet und von bestimmten Rechten (z. B. vom Recht, zum Priester geweiht zu werden) ausgeschlossen; in einigen Belegen auch Hinweise auf die Möglichkeit, aufgrund bestimmter Verfehlungen die
freiheit
zu verlieren und
eigen
zu werden; in verschiedenen Sinnwelten auf Beziehungen bezogen bzw. diese begründend, z. B. ütr. auf die asymmetrische Beziehung zwischen Gott und dem Menschen sowie auf das gegenseitige Verhältnis von Mann und Frau in der Ehe; vereinzelt als Schimpfwort gebraucht.
Phraseme:
eigen mit dem leib
›leibeigen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  3, (Adj.) 4,  4,  2, (Adj.) 1, .
Gegensätze:
 45, ,  4.
Syntagmen:
j. e. sein / werden, (zu) jm. eigen sein, e. geboren sein, e. S
. (z. B.
des gotteshauses
)
e. sein
; ˹
jn. e. lassen, einen freien e. nennen, ein geschenk
(Subj.)
jn. e. machen
˺ (objektbezogenes präd. Attr.);
jn. für e. ansprechen
;
der eigene knecht / man / mensch, die eigene dienstmagd / frau, das eigene volk / weib, die eigenen leute
.
Wortbildungen:
eigengeboren
›durch Herkunft leibeigen‹,
eigenheit
2 ›Leibeigenschaft‹ (dazu bdv.:  3),
eigenhörig
›leibeigen‹ (a. 1559),
eigenweib
›leibeigene Frau‹.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Ob eyn wip eygen ist vnde nimt se man vn wirt eynes kindes swanger, hir here lat se vri oder eygen?
Luther. Hl. Schrifft.
5. Mose 26, 18
(
Wittenb.
1545
):
der HERR hat dir heute geredt / das du sein eigen
[
Mentel
1466:
ein nútzes
, Var. 1475
2
–1518:
zinßbers
; nd. Bibel 1478 / 1522:
hyllich
]
Volck sein solt.
Stackmann u. a., Frauenlob
5, 18, 6
(Hs. ˹
md.
,
1. H. 15. Jh.
˺):
Tarsilla gut, sin eigen wib, dem rate er wart erbolgen.
Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1438
):
want dan der vurs. Hantz van eirberen luden unse geboiren burger is, so is wale zo mirken, dat he niet Wyndensch noch eigen geboiren is.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Solchs wer ein groß verraͤtherey: | Da wuͤrd jr eign, jetzt seit jr frey.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
12, 17
(
Frankf./M.
1626
):
so entstundt / dieweil der Herren viel waren / vñ vnterschiedlich eygen Volck hatten [...] ein Zweyspalt [...] vnter jhnen.
Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
der do nicht eygen ist noch unelich geborn noch in deme gerichte vorvestent ist [...] den manne an syme rechte nicht mag beschelden.
Strauch, Par. anime int.
86, 21
(
thür.
,
14. Jh.
):
bin ich aber unsis herrin Godis eginre dan min selbis.
Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
ein igklicher eygener man gibt 1 vastnachthun.
wenn dann ein eigen frawe stirbt, lest sie kindt, die sind auch eygen.
Reichert, Gesamtausl. Messe
3, 16
(
Nürnb.
um 1480
):
Zu dem vierden [sol der bischof fragen], ob er yemantz eygen sey mit dem leybe
(Kontext: Befragung eines Kandidaten für die Priesterweihe).
Chron. Strassb. (
els.
,
1362
):
der [Bonifacius] sate uf, daz kein eigin man pfaffe solt werden.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
sy [die voͤrchtenden got] werden mir [herr] [...] in dem tag in dem ich sy werd machen in besunder eigenheit
[Var. 1478-1518:
aygene
;
Luther
1545, Mal. 3, 17:
Eigenthum
]
vnd werd ir schonen als der man wirt schonen sein sun im dienent.
Goldammer, Paracelsus
7, 169, 23
(
1530
):
daß [...] auch wir auf erden dermaßen leben sollen [...] in dem weg, wie gott mann und frauen zusamben hat geben, also daß sie einander eigen seindt.
Rennefahrt, Stadtr. Bern (
halem.
,
1386
):
Dar zuͦ wir inen lassen verlangen und guͥnnen iren eygnen luͥtte ze verkoͧffen und abzeloͤsen von der eygenschafft.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
Wer ouch ieman sagett in einem gechen zorn: du bis ein diep, oder du bist eigen, oder verreͣter, oder morder.
Haltaus, Liederb. Hätzlerin (
schwäb.
,
1471
):
Darumb so will ich aigen sein | Dein allain vor aller welt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Wer sein eigen Mann sein kan / der diene keinem andern.
Geschenck macht eigen.
Toeppen, Ständetage Preußen
4, 262, 13
;
Pyritz, Minneburg
2000
;
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
8, 6, 30
;
Wopfner, Urk. Agrargesch.
342, 16
;
Haltaus, a. a. O. ;
Völker, Antichrist
1382
;
Koller, Ref. Siegmunds ;
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
268, 27
;
Voc. inc. teut.
a iiijr
;
Göpfert, Wb. Katechismus
65
.
Vgl. ferner s. v.  5, .
3.
›selbstständig, eigenständig, unabhängig von jm. / etw. bestehend‹ (von personalen und sachlichen Bezugsgrößen unterschiedlicher Art gesagt); häufig in politischen oder juristischen Kontexten gebraucht; auch: ›von etw. anderem abgesondert, je besonders, separat‹ (z. B. von einer Kirche, einer Kammer, einer Brühe).
Bedeutungsverwandte:
,  4.
Syntagmen:
e. sein
;
etw
. (Subj., z. B.
ein hof
)
e. sein, eigen da stehen
;
der eigene herre / könig / richter / schreiber / titel / zins, die eigene brühe / kamer / kirche / rubrik / sprache / tafel, das eigene bistum / buch / feuer / hurhaus
.
Wortbildungen:
eigenbürger
›sesshafter, unabhängiger Bürger‹ (a. 1369),
eigengebrauch
›den Gemeinden zustehendes freies Nutzungsrecht an Wäldern‹ (a. 1555),
eigenwärtig
›selbst, in eigener Person‹ (a. 1604),
eigenwerk
1 ›selbstständiges Handwerk‹ (a. 1544).

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
12, 4, 30
(
Wittenb.
1522
):
so lassen die geistlich Bischoffen tzu / das ein yede statt ir eige͂. hurhauß hat.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Makk. 16, 24
(
Wittenb.
1545
):
Das ist alles beschrieben in einem eigen Buch.
Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1580
):
daß dieser hoff gantz frey eigen seye, keiner gemeinde underworffen.
Weingart u. a., Seelb. Rhodt
276, 11
(
pfälz.
,
1560
):
es habenn sich die lehener versprochenn fur sie und ir erben [...] dasz diese underpfender ledig eygenn seyen.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
dieselbige nun zu befürdern, warde für gut angesehen, daß jeder ein eigen Kammer haben solt.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
22, 9
(
Frankf./M.
1568
):
ein Fuͤrst zu Feld / | Kan ich [Handmaler] so eigentlich anzeygn / | Als stehe es da Leibhafftig eign.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
260, 7
(
thür.
,
1474
):
So sy [dy von Besigitcz] den von Mergkendorff nichtis schuldig sind [...] unde eyne eygene kerchin habin, der sy gebruchen.
v. Tscharner, Md. Marco Polo
56, 12
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
di lute sint epgoter, si han eyne eygin sproche unde eynen kunig.
Chron. Strassb. (
els.
,
A. 15. Jh.
):
wir
[Römisches
volg
]
wellen keinen künig noch eigenen herren me haben über uns.
Stopp, Kochbuch S. Welserin
167, 5
(
Augsb.
1553
):
seúd die wirst jn ainer aigen brie.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
2, 6
(
mslow. inseldt.
,
1577
):
darinnen allerlaÿ Handlungen vnter Ihren aigenen Tittlln oder Rubricen begrieffen werden.
Weingart u. a., a. a. O.
182, 9
;
Grosch u. a., a. a. O.
294, 1
;
Thür. Chron.
17v, 27
;
M. Cunitia. Ur. Prop. ;
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 221, 33
;
Qu. Brassó
5, 134, 10
;
Rwb  f.;  f.; ;
Vgl. ferner s. v.
1
.
4.
›zum Körper einer Person gehörend; für den Körper einer Person (metonymisch: für die Person selbst) stehend‹; meist in Abgrenzung zu Körper und Körperteilen anderer Personen; vereinzelt auch auf Sachgegenstände bezogen, dann: ›von etw. herstammend‹; in religiösen und moralisch-didaktischen Kontexten mit starker Tendenz zur Bildlichkeit, dann offen zu 5 und 6.
Phraseme:
˹
in / mit eigener person
(in Varianten auch mit den Präpositionen
von
und
durch
oder im Genitiv),
mit eigenem leib, zu eigenen handen
˺ ›selbst, persönlich‹;
jn. eigenes mundes nennen
›jn. persönlich benennen‹;
etw. mit eigener hand tun
›etw. persönlich tun‹.
Syntagmen:
der eigene ars / hals / leib / mund / rücke / same, die eigene gestalt / haut / zunge, das eigene angesicht / auge / bein / blut / fleisch / har / herz / leben
.
Wortbildungen:
eigenhändig
2 ›mit eigener Hand‹,
eigenleibs
›persönlich‹ (a. 1554).

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (o. O.
1517
):
Gott [...] ewig beschloß | All creatur, die er nun bloß | Erschaffen hat, nach aigner gstalt.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 1, 11
(
Wittenb.
1545
):
da ein jglicher [Bawm] nach seiner art Frucht trage / vnd habe seinen eigen Samen bey jm selbs.
Ebd.
Sir. 5, 15
:
Denn reden bringet ehre / Vnd reden bringet auch schande / Vnd den Menschen fellet seine eigen Zunge.
Ebd.
Gal. 6, 11
:
SEhet / mit wie vielen worten hab ich euch geschrieben mit eigner hand.
Ebd.
Eph. 5, 29
:
Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. [...]. Denn niemand hat jemal sein eigen Fleisch gehasset.
Hajek, Guͦte spise
84
(
rhfrk.
/
nobd.
,
um 1350
):
Der woͤlle machen einen kumpost fon suren wiseln
[›Weichselbeeren‹]
, der neme sur wiseln [...] vnd siede sie in eynem hafen mit ir eigin bruͤ.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
315, 39
(
thür.
,
1474
):
eyn iglich geczug muß auch syne sunderliche bewust [...] selbist in eygener personen [...] in syner ußsagen erzcelin.
Anderson u. a., Flugschrr.
1, 15, 19
(
Leipzig
1520
):
Welcher Christus vnnszer goth vnd erloser mit seyne͂ eygen plut / in den hohen himel gegangenn ist.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
213, 18
(
Nürnb.
1548
):
dein eygen leyb vnd leben / wirstu so hoch nit achten.
Wickram
4, 15, 11
(
Straßb.
1556
):
was er durch eygne person nit kund oder mocht zuͦ wegen bringen / da richt er seine knecht [...] an.
Lemmer, Brant. Narrensch.
46, 12
(
Basel
1494
):
der wiß man gibt vrkund | Das / lob stinck / vß eym eigenen mundt.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
sol der testierer sine erbē [...] mit guͦten verstendigen / lutern worten / selbs eigens munds nennen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1653
):
daß er sein aigen
[dies zu 6]
angebohren adelichen insigel [...] hievor gehangen und sich aigenhendig underschriben hat.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Wer jhm selbst die nase abschneid / der schendt sein eigen angesicht. [...]. Wer einem andern schaden thun will / dem kompts selbst vber seinen eigen halß.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
sy
[Reichsfürsten]
warn willig, wan sein kayserliche maiestat selbs mit aygnem leib und gut zug, sodann wolten sy all seinen genaden hylff und peystanndt tun
(Kontext: Der Kaiser hat zum Feldzug gegen die Türken aufgerufen).
legt er [kunig von Pehaym] sich mit aygner personn [...] fur Eberstorff.
Anderson u. a., a. a. O.
15, 7, 28
;
Grosch u. a., a. a. O.
110, 8
;
Reichmann, a. a. O.
95, 17
;
Roloff, Brant. Tsp.
1176
;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Klein, Oswald
115, 51
;
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
2015
;
Rwb  f.; ;
Vgl. ferner s. v. ,  15, ,  4, ,  8,  1.
5.
›jm. / e. S. eigentümlich, für jn. / etw. charakteristisch, spezifisch, besonders, unverwechselbar; persönlich, individuell, ungeteilt‹; eine natürliche, seiner Art, seiner spezifischen Beschaffenheit entsprechende Eigenschaft eines Gegenstandes betreffend; meist in Abgrenzung zu anderen Menschen und Gegenständen bzw. Sachverhalten; oft auf Einstellungen, Fähigkeiten, Wissensbestände, Sitten usw. von Personen oder Personengruppen bezogen; in religiösen Kontexten auch auf das jeweils dem geistlichen Menschen oder Gott Eigentümliche Bezug nehmend, speziell protestantisch: ›an die Person gebunden, aber in Gott gründend‹; selten auch: ›für einen bestimmten Zweck geeignet, passend, angemessen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  3, ; vgl.  3, .
Gegensätze:
, (Adj.) 5.
Syntagmen:
etw
. (Subj., z. B.
ein name
)
jm. e. sein, es
(Subj., unpersönlich)
ist e., etw. zu tun
;
etw. e. ansehen
;
der eigene bewust
›Wissen, Kenntnis‹
/ gedanke / geist / gesang / glaube / grund / name / sin, die eigene art / arznei / eigenschaft / form / handschrift / kraft / natur / schrift / schuld / sele / stimme / vernunft / weise, das eigene begräbnis / leiden / liecht / recht / unglük / wesen / wort
.
Wortbildungen
eigending
›Eigenschaft‹ (dazu bdv.:  5),
eigenheit
3 ›Eigentümlichkeit, Beschaffenheit, Wesenheit‹,
eigenname
.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Also ist die schrifft jr selbs ain aigen liecht.
gee ich hin unnd bit got, das er dir woͤl ainen starcken glauben geben, nicht meinen glauben, meine werck, sonder aignen glauben, aigne werck, das Christus alle seine werck und seligkait jm gebe durch seinen glauben.
Ebd. (
1523
):
Also hatt yderman im selbs ein eygene weyß furgeschlagenn, damitt er seligk will werdenn.
Ebd. (
1543
):
denn das wort El heisst wol nach den Buchstaben: Krafft, Aber wenns ein eigen name ist [...] so heissts: Gott durch die gantze Schrifft.
Ders. Hl. Schrifft. St. zu
Dan. 1, 4
(
Wittenb.
1545
):
DA wir nu vernamen / Das sich ein einiges Volck wider alle Welt sperrete / vnd jr eigen Weise hielte.
Quint, Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
,sælic sint die armen in dem geiste‘, daz ist: die niht enhânt eigens und menschlîches geistes und blôz koment ze gote.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
124, 10
(
Frankf.
1535
):
da samlet sich ein schlepericht feuchtigkeit / die henckt sich an die steyn / die würdt dann von jrer eygen natur trucken vnnd hart.
Perez, Dietzin
1, 134, 16
(
Frankf.
1626
):
Welches denn deß Adlers sonderbahre vnnd eigene Eygenschafft ist / daß er gleichsamb auß den Wolcken die Laͤmmer auff der Erden weyden sehen kan.
Strauch, Par. anime int.
16, 4
(
thür.
,
14. Jh.
):
alse wenic alse man Gode eigenen namen vindin mac, also wenic man der sele eiginen namen vindin.
Böhme, Morg.R.
157, 1
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
Hie mercke eigend
(
-d
epithetisch)
den sinn und geheymnus.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
dieses ist wol einzubilden, das die Sonne / als durch eignes Liecht leuchtende / ihre außwendige Form’ allweg in einer gantz zirckel runden Scheibe representiret.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1528
):
Darauß ist beschlossen, das kein mensch auß eygnen sinnen nymer mer kein schoͤn bildnuß kuͤn machen.
Schorer, Sprachposaun
40, 6
(o. O.
1648
):
Da euch doch viel ruͤhmlicher anstehen solte / reine eigene Deutsche Woͤrter / vnd nicht frembde Laͤppische Rede zu gebrauchen.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
do tuͦst du als ob du sin verloͤuckenst, wan du gist der creaturen das daz Gottes eigen reht ist von naturen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Es hat ein jeder Mensch / allein | Fuͤr sich / ein Eigenen Namen fein.
Ruh, Bonaventura
306, 11
(
Basel
1507
):
der eyn staffel wefert
[›bewegt sich‹]
vmb vnd by den wesenheiten gottes, der ander staffel wefert vnnd ist by den eygenschafften oder eygendingen der personen.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
35
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
so enist ez niht eigen
[hier etwa: ›seltsam, eigenartig‹]
zesprechen, daz „der sun gotis an sich genomen habe (einen menschen)“.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Eigen / das niemand anders zustendig / das sein ist / besonder / sonderbar.
Ebd.  f.:
Eigne begrebnuß fuͤr ein sonder geschlecht [...]. Jch habs mit meinem eignen exempel erfahren [...]. Eigen handschrifft.
Ein Gottloser ist seinem eigen vngluͤck ergeben.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Bekant ist es / daß die Teutschen [...] lange Zeit deß Schreibens vnd Lesens vnd auch eigener Schrifft vnd Buchstaben vnerfahren gewesen.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
alsô hât ie der mensch sein aigen stimm.
Klein, Oswald
23, 78
(
oobd.
,
1425
):
das schüff meins herzen lieb, | von der ich hab erworben | mein aigen leiden swër.
Höver, Bonaventura. Itin. B
171
(
moobd.
,
1450
/
60
):
jn ainer weise werdent beschawet die wesenleiche gottes, jn der andern die persoͤnleichen aigenhait.
Luther. Hl. Schrifft.
Weish. 19, 6
;
Quint, Eckharts Pred. ; ;
Jostes, Eckhart
4, 7
;
11, 23
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
61, 35
;
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
A iiijv, 28
;
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
183
;
Menge, Laufenb. Reg.
1246
;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
2019
;
Türk, Wortsch. Dietr. v. Gotha.
1926, 23
.
6.
›zu jm. gehörig, auf jn. / sich selbst bezogen‹; im Unterschied zu 5 verstärkt auf die subjektive bzw. subjektivierende Perspektive, in religiösen Kontexten auf das hinterfragte Selbstbild eines Menschen bezogen; auch auf die aus der jeweiligen Haltung eines Menschen hervorgehenden Folgen angewandt, damit offen zu 7.
Gegensätze:
, (Adj.) 3.
Syntagmen:
der eigene dünkel / fleis / geist / nuz / richter / rum / schade, die eigene behagung
›Eigenliebe‹
/ bosheit / minne / sache / schuld / torheit / wollust, das eigene bekentnis / essen / frommen / gebet / gewissen / heil / herz / ingesiegel / verdamnis / verdienst / wolgefallen
.
Wortbildungen:
eigengefällig
,
eigenleben
,
eigenliebe
,
eigenlob
,
eigenminne
,
eigenniessig
(dazu bdv.: ),
eigennotdurft
›Eigenbedarf‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
wie die thun, die yhr eygen gebetlin halten [...] und haben nichts, dan eygen nutzige, eygen niessige gebet, den got feind ist?
Ebd. (
1521
):
Gottis gutter machen naturlich hoffartig und eygengefellige hertzenn
(in der Meinung der
falschen Geister
).
Die heysst [...] man [...] narren, die sich selbs rhuͦmen, wie man spricht: Eygenlob stinckt.
Nu wolt ich ia lieber zehen gulden ver dienen mit eym werck, das Gotts dienst hiesse, denn tausent gulden mit eym werck, das nicht Gottes dienst hiesse, sondern allein mein eigen nutz vnd Mammon were.
so hat Christus ler statt, gehe hin, verkauff, verlaß, weich, verlier alles, auch dein selbst eigenleben.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Petr. 3, 16
(
Wittenb.
1545
):
Jn welchen
[
Brieuen
des Paulus]
sind etliche ding schweer zuuerstehen / welche verwirren die Vngelerigen vnd Leichtfertigen [...] zu jrem eigen verdamnis.
Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Alliu minne dirre werlt ist gebûwen ûf eigenminne.
Küther, UB Frauensee
130, 2
(
thür.
,
1356
):
ich Fritsche [...] bekennen da under der vorgenanten ingesigel dyse rede stete czu haldin, wan ich eygins ingesigel nicht inhan.
Thür. Chron.
5v, 25
(
Mühlh.
1599
):
Die Buͤrger Reich vnd Arm / Trachteten nicht noch eigenem / sondern nach gemeinem nutze.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1514
):
Wer aber sache, dass sein furstliche gnade hertzog Karll zu seiner furstlichen gnaden eigennotturfft ye czu czeitten goldes bedorffte.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
46
(
Nürnb.
1517
):
Aus Christo wirdet uns angeborn [...] die klarheit des gerichts bis zu erkantnus unser eigner torheit.
Ebd.
220
:
So [...] der nechst ist zu versoumen und allein das eigen heil zu suchen.
Dietrich. Summaria
27r, 34
(
Nürnb.
1578
):
geschicht darumb / das sie sich an der gnade Gottes ergern / vnnd lieber auff eygen verdienst / denn auff Gottes barmhertzigkeit trawen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
du glaubest nicht, das Er aller welt witz allein gefressen? noch darff er auß Eigenlieb sich dessen offentlichen berühmen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Der hett ain sprüchwort an ime, das er sagt, so etwann ainer zu spatt kam zum essen [...]: „Man macht dir kein aigens.“.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Gottes wort fuͤhrt zum leben / eigen dunckel zum todt. [...]. Ein jeder sehe sich fuͤr / fuͤr seinen eigen geiste. [...]. Eigen gewissen ist mehr / denn tausent zeugen.
Es kan keiner sein eigen richter sein / vil weniger sein eigen rechter. Eigen ruhm / ist neides sam. Mancher kan einer lauß ein steltzen machen / vnd weist seinen eigenen sachen nicht zu rathen.
Anderson u. a., Flugschrr.
15, 2, 9
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
200, 37
;
M. Cunitia. Ur. Prop. ;
zu Dohna u. a., a. a. O.
45
;
Koller, Ref. Siegmunds ;
Goldammer, Paracelsus
4, 247, 15
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Vgl. ferner s. v. ,  20,
1
 4,  1, , (V.) 3,  2,  7.
7.
›freiwillig, eigenverantwortlich, aus eigenem Antrieb‹; von Absichten und Handlungen; insbesondere in religiösen Kontexten gesagt, in denen die Unterordnung des eigenen menschlichen unter den göttlichen Willen gefordert wird, mit meist negativer Bewertung, dann: ›auf die eigene Kraft vertrauend, eigenwillig, eigenmächtig, willkürlich; gute Ratschläge, die Wahrheit ignorierend‹; bei
Luther
wortbildungsaktiv mit deutlicher kritischer Tendenz zu: ›die menschlichen Möglichkeiten hinsichtlich seiner Rechtfertigung hoch veranschlagend, werkgerecht‹.
Gehäuft Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Phraseme:
etw. eigenes gewalts, mit eigener gewalt tun
›etw. eigenmächtig, selbstherrlich tun‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. ,  2, ,  4,  4, (Adj.) 11.
Syntagmen:
e. sein
;
der eigene anschlag / geist / kopf / lust / mutwille / rat / wille
(häufig)
, die eigene andacht
›Absicht‹
/ auslegung / bewegnis / liebe / macht / rede / schuld / wal / weisheit / wilkür / zerung, das eigene abenteuer / arg / belieben / deuten / fürnemen, die eigenen unkosten
.
Wortbildungen:
eigendünkel
(bei
Luther
mehrfach), ˹
eigendünkend
,
eigenrechtfertig
,
eigenwirkisch
˺ ›sich ein eigenes, dem Urteil Gottes entgegengesetztes Urteil anmaßend‹,
eigendünkler
,
eigenerwält
›selbstgewählt‹,
eigenfindig
›klüglerisch, vermessen‹ (1. Dr. 16. Jh.),
eigen(ge)rechtfertig
,
eigengerechtigkeit
2 (dazu bdv.: ),
eigengewalt
›Eigenmächtigkeit, Willkür‹, ˹
eigengewaltig
,
eigentätig
˺ (dazu bdv.: , ) ›eigenmächtig, ohne Erlaubnis‹,
eigenheit
4 ›Eigensinn‹, ˹
eigenköpfig
,
eigenweise
˺ ›eigenwillig‹,
eigenmächtig
›ohne Rechtsgrund, willkürlich‹ (a. 1577),
eigenmündiglich
›eigenverantwortlich‹, ˹
eigenschaz
›hohes Selbstbewusstsein, Selbstüberschätzung‹,
eigenschätzig
˺ (1. V. 16. Jh.),
eigensüchtig
›selbstsüchtig, eigennützig‹,
eigenwiz
›Mutwille, Vorwitz‹.
In den Wortbildungen fungiert
eigen-
tendenziell als Präfixoid mit der Bedeutung ›eigenwillig‹ (in kritischem Sinne); vgl. z. B. das Nebeneinander von Syntagmen des Typs
eigener kopf
und
eigenköpfig
, Ersteres mit und ohne, die Wortbildung ohne Binnenflexion.

Belegblock:

Luther, WA (
1517
):
alzeit die eygenweißen eynreden und wider sprechen den warhafftigen gerechten.
Die selbweyßen unnd eygen rechtfertigen kunnen nit anders dan boß vor gut widder geben.
Aber yn seynen [gottes] worten und wercken geschicht ym von den eigen rechtfertigen und eigen dunckenden menschen stetiges widder sprechen.
Ebd. (
1517
):
erleuchte menschen [...], die do [...] leeren die andern, das sie nit von den falschen eigengerechtfertigen leren und leerernn vorfurt werden.
die eygen gerechtfertigen aber eeren yhreselbs namen.
Das seyn die selben eygendunckler, die der gerechten seelen suchen tzu fahen.
Ebd. (
1520
):
Hie handeln nu die thorichten menschen ferlich, und sonderlich die eygenwirckischen heyligen, und was etwas besonders sein wil.
Es ligt mehr ann deyner seelen selickeit, den an den tyrannischen, eygengeweltigen, frevelichen gesetzen.
Ebd. (
1521
):
Aber die nieszlinge unnd eygensuchtige sehen krum und scheel, wen sie gewar werdenn, das sie nit die hohisten und besten sind in den guttern.
Ebd. (
1525
):
Gleich wie auch disse ehrsuchtige propheten thun, die [...] eyne new weyse mortificationis, das ist eygen erwelte toͤdtung des fleyschs suchen.
Ebd. (
1529
):
haben doch kein ruge auch fuͤr allen andern Abgoͤttern und anfechtungen, aber viel weniger fuͤr diesem eigendunckel der gerechtigkeit.
Ebd. (
1542
):
Fhar
[›Gefahr‹]
vber alle Fhar ist, küne sein vber Gottes wort vnd Eigen deuten darin mengen.
Ebd. (
1541
):
Das ist sie die Eigen gerechtigkeit die werckheiligkeit, dauon wir viel geschrieben.
Ders. Hl. Schrifft.
Hes. 13, 3
(
Wittenb.
1545
):
Weh den tollen Prophetem / die jrem eigen Geist folgen.
Ebd.
2. Petr. 1, 20
:
das solt jr fur das erste wissen / Das keine Weissagung in der Schrifft geschicht aus eigener auslegung.
Quint, Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Daz wære aleine ein volkomener und ein wârer wille, daz man ganz wære getreten in gotes willen und wære âne eigenen willen.
ie mêr wir eigen
[dies zu 2]
sîn, ie minner eigen
(Sinn: je mehr wir Gottes Willen folgen, desto weniger eigenen Willen haben wir).
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
Dweil sunst eyn jegklicher muͦtwilliger Freueler [...] die Gebot [...] Gottes [...] nach seinen eygenkoͤpffigē erdichten Troͤmen [...] seins muͦtwillens verlachen [...] moͤcht.
Ralegh. America iijr, (
Frankf.
1599
):
Die dritte Schifffahrt ist geschehen von einem Engellaͤndischen [...] der 3. Schiff auff seinen eignen Vnkosten hat außgeruͤstet.
Ebd. iijv, :
nicht desto weniger wolten es etliche nicht glauben / sondern jhrem eigenen Kopff folgen.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
6, 6
(
Frankf./M.
1626
):
trug der Pabst [...] die Sache [...] fuͤr / daß die gantze Christenheit [...] auß eygner bewegnuß [...] Vnterschiedene grosse Kriegsheer auffbringen [...] solte.
Küther, UB Frauensee
269, 6
(
thür.
,
1492
):
Wir Hermann Kyl Probst [...] bekenne [...], daß wir dem ehrsamen Hanßen (Born) [...] verlaßen haben, lehn und verlaßen eigenmundiglich unser Mühlenstatt.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Der allmechtige gott gebe, das das noch einmahl zu rechtem erkentnisse kommen möge, und niemandt mit eigengewalt undertruckt werde.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Sie [Ketzer] lehren eitel falsche list, | Was eigenwitz erfindet.
Langen, Myst. Leben
173, 9
(
nobd.
,
1463
):
Wan sy nu peichten, so ist es doch ein kurcze, vnbedachte peicht vnd villeicht mer aus / forcht des todes, dan aus aygner / lieb zw got.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
214
(
Nürnb.
1517
):
Er [Paulus] sagt von der wepnerei gots, [...] das durch eigne weißheit niemant dem teufel obsiget.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
er [mensche] blibet alles uf sinen uswendigen ufsetzen und uf sinen uswendigen angenomenen sinlichen wisen mit eigenheit.
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
14, 11
(
els.
,
1362
):
Das got die martel het gelitten das tet er von sime eigin willen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1542
):
den
meystern muller handtwercks [...]
gestatten
[...] das sy die [hoͤltzer] eigens gwalts nit abhouwend.
Edlib. Chron. (
ohalem.
,
um 1500
):
Die von glaris [...] namend dz stettly liechtesteig jn mit jrem eignen gwalt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
So gehet es in der Welt / Dem artzt sein eigen raht mißfelt.
Meisen u. a., J. Eck
57, 10
(
Ingolst.
1527
):
Thut doch ditz alles [...] under dem schein der heiligen Gschrifft, die er [Chunrad Som] nach seinem aigen verkerten mutwillen zwingt.
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
732
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
Si [engel] hetten aygen vnd freyen willen der mocht czu dem guten vnd dem pösen geprawcht werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 15. Jh.
):
Die aigenthätig marchstein setzen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
in denselbigen acker solen si haben sex man und sex in der taffern auf ir agne zerung.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
13, 15
(
mslow. inseldt.
,
1497
):
śie śolten śolches thuen auf Jhr aigen Abenteür
(›Verantwortung‹).
ders. Hl. Schrifft.
Sir 21, 12
;
Kol. 2, 18
;
Sievers, Oxf. Benedictinerr. ;
Hübner, Buch Daniel ;
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
31, 1
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
203, 19
;
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 9, 7
;
8, 8, 1
;
Strauch, Schürebrand ;
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 220, 15
;
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Grothausmann, a. a. O.
42, 4
;
Voc. inc. teut.
a iiijr
;
Vgl. ferner s. v.  4,  2,  1,  3, ,  4, (Adj.) 3.
8.
›selbst geschaffen, aus eigener Tätigkeit stammend; aus eigener Macht, Verantwortung und Handlungsmöglichkeit heraus bewirkt‹; mit Hervorhebung der persönlichen schöpferischen Anstrengung zur Erreichung des Zieles; speziell: ›Gottes Schöpfung charakterisierend‹.
Gehäuft Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Syntagmen:
die eigene creatur / wirkung, das eigene werk / wort
.
Wortbildungen:
eigenwerk
2 ›durch den Menschen geschaffenes Gesetz‹ (im Gegensatz zum göttlichen Gesetz).

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Darumb yrren alle die welche also vil bawen auff yre eigene werck, [...] dann so sie yr eigene gerechtikeit durch yr eygene ertichte werck wullen auffrichten, so seind sie bald nit underworffenn der gerechtikeit gottis.
Ebd. (
1528
):
Wie jr [Phariseer] zu Gottes Gesetz viel andere eigenwerck auff werffet.
Ders. Hl. Schrifft.
Spr. 12, 13
(
Wittenb.
1545
):
Der Böse wird gefangen in seinen eigen falschen worten.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1528
):
Das ist dann nit mer eygens genant, sunder vberkumen vnd gelernte kunst worden
(Kontext: Unterscheidung zwischen Kunst, die aus eigener Schöpferkraft geschaffen wird, und solcher, die auf traditionellen Formen beruht).
Dietrich. Summaria
19v, 30
(
Nürnb.
1578
):
die vernunfft meint / es sey zu gering / an Christum glauben [...]. Nimbt derhalb andere eygene werck fuͤr / da sie dunckt / es kom̄ sie herter an.
Ruh, Bonaventura
330, 26
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
alle betrachtung des weisen ist an aigen menschliche werck
(auch zu 5 stellbar).
Klein, Oswald
111, 35
(
oobd.
,
1436
):
Gross wunderzaichen süsser ler | er [Jesus] von im
[Gott]
sehen lie, | ee in begraiff des todes ser, | den er menschlichen hie | laid von seinr aigen creatur.
Jostes, Eckhart
36, 20
;
Schmidt, Rud. v. Biberach
170, 10
.
Vgl. ferner s. v.  24,  3.
9.
›mit jm. eng verwandt, zu js. Familie, engerer Verwandtschaft gehörend‹; auch von Menschen gesagt, die zu jm. in engem persönlichen Verhältnis stehen; darunter speziell: ›als Jünger in enger Beziehung zu Christus stehend‹; an 1 und 2 anknüpfend, damit hintergründig ein Verfügungsverhältnis des einen gegenüber dem anderen implizierend.
Bedeutungsverwandte:
 4; vgl. , , (Adj.) 12.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
der eigene discipel / son, die eigene braut / schnur
›Schwiegertochter‹
/ schwester, das eigene kind / weib, die eigenen eltern
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Hes. 22, 11
(
Wittenb.
1545
):
Sie [Fürsten in Jsrael] schenden jre eigene Schnur mit allem mutwillen.
Ebd.
Tob. 10, 13
:
die Eltern [...] vermaneten / das sie [Tochter] ja wolt jres Mannes eltern ehren / als jr eigen Eltern.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
wie moͤcht es sein / wo der Herr [...] seine wort vff diese figurliche weise hette woͤllen verstanden haben / das auch seine eigen Discipulen diesen verstandt [...] nit hetten moͤgen erreichen.
Thür. Chron.
13r, 11
(
Mühlh.
1599
):
Claudius ist ein vnkeuscher Mensch gewesen / der zwo seiner eigenen Schwester [...] beschlaffen hat.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
140, 23
(
Nürnb.
1548
):
Ein yeglicher habe sein eygen weyb / hurerey zuuermeyden.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Frembde Kinder gehen nimmer so nahe zu hertzen / als die eigene.
Luther. a. a. O. Röm.
8, 32
;
Ralegh. America ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Vgl. ferner s. v.  1.