eierkuche(n),
der
.
1.
›Eierpfannkuchen, Omelett‹;
zu (
das
), vgl. (
der
1.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. .

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
99, 1770
(
Magdeb.
1608
):
auff dem Tisch [...] | [...] | [...] stunden rein / | Mancherley Eyerkuͤchelein.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
sollen auch jetzgemelte schwarzbecken bei angezogener straf keine bretzelen, aierküechlin und wecken nicht mehr bachen.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
5587
;
Weitz, Albich v. Prag
165, 2
.
Vgl. ferner s. v. (V.) 5.
2.
laut Glossar der u. a. Ausgabe: ›der „Tag des Eierkuchens“ als (meist) zweiter Tag einer Hochzeit‹ (metonymisch).

Belegblock:

Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1508
):
so auff den tag der hochzeit der airkuchen auch gehalten wirdet.
soll man ine auff den tag der hochzeit und zum airkuchen zu lon geben ine beden ain gulden.