eidgeselle,
der
;
–/-en
.
›Person, die mit jm. eidlich verbunden ist; Begleiter, Verbündeter, Freund‹; auch: ›Amtskollege‹; vereinzelt: ›Ehefrau‹; in Verbindung mit
tod
,
teufel
und
ketzer
auch zur Drohung, Warnung oder zur moralischen Disqualifikation des Gegenübers eingesetzt;
vgl.  12,  347.
Im mittleren Frnhd. auslaufend; oft Verstexte.
Bedeutungsverwandte:
,  1, ; vgl.  1, ,  3.
Syntagmen:
der e
. (Subj.)
den guten schaden
;
Judas, der tod js. e. sein
;
mit dem eidgesellen in uneinigkeit kommen, jn
. (z. B.
den scheffen
)
zu einem eidgesellen geben
;
der e. des teufels
;
der falsche / traute e
.;
der rat der eidgesellen
.
Wortbildungen:
eidgeselschaft
(a. 1300).

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
231, 9
(
rhfrk.
, o. J.):
Ein jeglicher [...], der [...] mit seiner ayd gesellen einem oder mehr in unainigkeit kommen sollte, der solle solches [...] den ambtleuten klagen.
Niewöhner, Teichner
579, 59
(Hs. ˹
önalem.
,
um 1433
˺):
also sind die aid gesellen | die den guten schaden wellen
(gemeint sind die
kaͤtzer
).
Schlosser, H. v. Sachsenh.
355
(
schwäb.
,
1453
):
Macht du dich morn versprechen nicht, | So ist der tod din aydgesell.
Primisser, Suchenwirt (
oobd.
,
2. H. 14. Jh.
):
Neit ist des teufels aitgesell.
Klein, Oswald
77, 20
(
oobd.
,
um 1408
):
Hab danck, mein trauter aidgesell, | das sol ich dir vergessen klain.
Barack, Teufels Netz ;
Koppitz, Trojanerkr. ;
Haltaus, Liederb. Hätzlerin ;