eheweib,
das
;
-es/-er
sowie
.
›Ehefrau, einem Mann durch ein vor Gott und der Gesellschaft geleistetes Treueversprechen verbundene Lebenspartnerin (mit besonderem gesellschaftlichem Status)‹;
zu (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
,  2, ,  1, .
Gegensätze:
 2, , ,
2
 2.
Syntagmen:
ein e. aneifern / haben / halten / letzen / nemen / mishandeln / schlagen / lieben, zu tode schlagen, jm. entfüren / geben, (zwei) eheweiber haben, ausputzen, sein eheweib im lotterbett ergreifen
;
j. js. e. sein
;
das e. js. kind, von den töchtern Aaron, wie ein fruchtbarer weinstok sein, genesen, sich vorbereiten, jn. hindern
;
js. e. mit blattern behaftet sein
;
dem e. raten
;
jn. bei seinem e. finden, jm. gemeinschaft mit seinem e. verbieten, zu seinem e. kommen, jn. zu einem e. geben / nemen
;
das fromme / geraubte / rechte / unsinnige / vertraute e
.;
bei leben des eheweibes
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
wie meisterlich wir euch wollen aus putzen ewer huͤrlin und geraubten eheweiber.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
126, 2591
(
Magdeb.
1608
):
[Das Pfaͤfflein] Hat kein Eheweib / sondern ein Magd.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Dein ehweib wirt im hause dein | Gleich wie ein fruchtbar weinstock sein.
Engel, Rats-Chron. Würzb.
228, 4
(
nobd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
hat Hans Eßlinger [...] seyn eheweib bey Niclaus Stapfen in seinem haus in einem loderbett ergriffen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
So ein Eeman einem andern sein behausung vnd gemeynschafft nit seinem eeweyb wissenlich verpotten hat.
Roloff, Brant. Tsp.
2137
(
Straßb.
1554
):
[Salomon] Dreihundert eeweib hatt ich bim leben | Und sibenhundert metzen darneben.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
wann die brautlaufft des lamps seint kumen: vnd sein eeweyb
[nd. Bibel 1478:
Ee vrouwe
, 1522:
hußurouwe
;
Luther
1545, Offb. 19, 7:
Weib
]
hat sich vor bereyt.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 293, 15
(
Hagenau
1534
):
Pfaffen muͤgen wol huͤren haben Aber keyne eeweiber.
Maaler (
Zürich
1561
):
Das Eeweyb. Coniux. Ein Eeweyb haben / Vereelichet syn. [...]. Der zwey Eewyber hat.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Wir haben ouch sonderlich gesetzt vnd woͤllent / das der eeman sin eewib / onuerschuld nit mißhandlen / schlahe͂ / noch letze͂ [sol].
Ob einer ein andern by sinem Eewyb fünde.
Fellmann, Denck. Schrr.
2, 8, 3
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
ain man und auch sein eweib | zwuo sel und ainen leib | süllen mit ainander haun.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
der hat in seiner jugendt und mannbarn jaren kein eheweib nie gehapt, sonder nur mit beisitzen haus gehalten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
wer ledig war muest järlich besunder gelt zu straf geben, damit er ain êweib und kinder wol het aus mügen halten.
Qu. Brassó
4, 231, 13
(
siebenb.
,
1647
):
Mein Eheweib Rosa, mit giftigen Bladeren behaftet, hart darnieder gelegen, doch endlich genesen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth ; ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
121, 8
;
151, 15
;
180, 26
;
Thür. Chron.
20r, 28
;
Skála, Egerer Urgichtenb.
116, 1
;
256, 7
;
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Kurrelmeyer, a. a. O. ;
Goldammer, Paracelsus
2, 282, 20
;
Koller, Ref. Siegmunds ;
Sappler, H. Kaufringer
14, 37
;
Barack, a. a. O. ;
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 426
.
Vgl. ferner s. v. ,  2, , , ,  2, .