ehevolk,
das
.
1.
›Brautpaar, Paar in der Zeit zwischen Verlobung und Vermählung‹; auch: ›Ehepaar, durch Heirat verbundenes Paar von Mann und Frau‹;
zu (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
das e. einsegnen / scheiden / vereinen
;
das e. miteinander hausen, erbar wandeln, den beischlaf halten, etw. glaubhaft halten, zur kirchen gehen
;
das christliche e
.;
das par e
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1606
):
Von einem par ehevolk hat ein pfarer zu proclamiren zwen batzen zwen pfeing.
wan ein ehe eingeleutet oder ein par ehevolk zu kirchen gangen, hat man einem mößner ein maß wein [geben].
Fastnachtsp. (
nobd.
,
v. 1494
):
Ob wir das eevolk heint verainten | [...] | Das wer das pest.
Sachs (
Nürnb.
1537
):
Das ein ehvolck fein erbar wandel.
Ebd. (
1562
):
Dergleich ein ehvolck und freundschaftt | Ob einander halten glaubhafft.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 39
(
schwäb.
,
1574
):
es soll bey straff zehen guldin kain bar, es sey jung oder alt eevolck sich [...] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Vgl. ferner s. v.  2, .
2.
›ehelich geborenes Zwillingspaar unterschiedlichen Geschlechtes‹;
vgl. (
die
2.

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
wurden auch alweg zwai kind, knäbl und maidl, ein êvölkl, mit einander geborn und starb mittler zeit niemants ab.