eheversprechen,
das
.›gegenseitige Heiratszusage zwischen Brautleuten, Verlobung; das vor Gott und der Gemeinde gesprochene Jawort als konstitutiver Teil der Eheschließung‹; zu den ordnungsgemäßen Ritualen gehört auch der
rat der eltern
, der kirchgang
; Abweichungen gelten als unordenliches eheversprechen
; Wortbildungen:
eheversprechung
Belegblock:
Eheversprechen, bestätigt durch Kirchgang in der kirchen zuͦ Mörricken.
junger personen, die sich zu zeiten one rat irer eltern [...] ehlich verpflichten und hernach weder sich selbs noch ire künftige kinder zu erneren wissen, [...] daß gemaine burgerschaft [...] mit solchen unordenlichem eeversprechen nit so übermessig beschweret [werden möge].
Mein [...] herrschaftpfleger sollen [...] die verordnung anrichten und tun, das die amptleut [...] kein ee-versprechen oder kirchgang gestatten.