ehestiftung,
die
;-Ø/–
.›rechtsgültiges wechselseitiges Versprechen des Brautpaares als zentraler Akt der Konstitution einer Ehe, Eheschließung, Vermählungsakt‹; speziell (jeweils metonymisch): ›Aushandlung des Ehevertrags‹; ›vor der Ehe geschlossener Vertrag zur Klärung der Besitzverhältnisse der Ehepartner und ihrer möglichen Nachkommen (z. B. im Erbfall)‹;
Vorwiegend omd.; Rechtstexte.
Syntagmen:
eine e. (be)schreiben / machen
; etw
. (z. B. eine berednis / zusage
) in der e. bereden / besprechen, jm. etw. in der e. verheissen / zusagen
; die grosse / herliche e
.; die gezeugen der e
.Belegblock:
Denn das mag wol heissen eine grosse, herrliche Ehestifftung oder Hochzeit.
sie namen einen Brieff, vnd schrieben die Ehestifftung, vnd lobten Gott, vnd hielten Malzeit.
[ein buch], darinnen keyser Heinrichs und seiner gemählin sanct Künigunden ehestifftung solte beschrieben sein, da sie gelobt hetten jungfrawen beid zu bleiben.
daz zcwischen Hannßen [...] unde synem wybe in der eestifftunge besprochen unde beredt sy, waz sin wip gutis zcu yme brechte.