ehesteuer,
die
;
-Ø/–
.
›Mitgift, Aussteuer, Vermögen, das eine Braut bei der Heirat mit in die Ehe einbringt‹;
zu (
die
2, vgl.  45.
Wmd. / wobd.; vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
eine e. begeren / wiederfordern, jm. e. schuldig sein, die e
. [wie]
halten
;
jm. etw. für e. setzen
;
ein kind mit der e. aussteuern, jm. etw. von der e. ankommen, etw. zu einer e. bekommen, jm. etw. zu e. bringen / (hin)geben / verschreiben, jm. etw. zur e. geben
;
eine rechte / ziemliche e
.;
die e. der braut
;
die freiheit der e
.
Wortbildungen:
ehesteuerbrief
›schriftlich fixierter Vertrag oder Urkunde über die ausgehandelte Mitgift‹.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
227, 1
(
Worms
1499
):
Dwil die Rechtsetzer Eestüer oder zugabe die gescheen zu gunst dem fraülihen geschlecht vnd der fryen kinder.
Ebd.
309, 1
:
Von Eestuer Brudgaben vnd widerlegung derselben wie die gescheen vnd gehalten sollen werden.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
diweil du mit einer andern, so du dir zur haußfrauwen nemest, zehenfach und mehr zu einer ehesteuwr magst bekommen.
Roloff, Brant. Tsp.
670
(
Straßb.
1554
):
Ich beger zuͦ ir khein ehsteur meh | Allein das sie moͤg sein mein weib.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
die wile ein elich kint in sins vatters kosten vnd pflichte ist vnd mit der estur nit vßgesturet ist, sol [...].
Ders., Urk. Rheinfelden
277, 7
(
halem.
,
1453
):
einige Gülten und Zinsen, die ir von wylant Heinrich Melin [...] zu estür vnd morgengab verschriben vnd geben sind nach lut irs estürbriefs darumb begriffen, der offenlich in gericht verhoͤrt ward.
Merz, Urk. Wildegg
72, 7
(
halem.
,
1493
):
Apollonia bringt zuͦ rechter eestür ihrem Manne zu 1000 Gl. rh., er hat ihr zu widerlegen auch 1000 Gl. rh.
Strauch, Schürebrand ; 7;
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst ;
Bobertag, Schwänke ;
Köbler, a. a. O.
142, 21
;
315, 1
;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ; ;
ders., Stadtr. Bern ;
ders., Staat/Kirche Bern ;
Schib, Urk. Laufenb.
47, 40
;
Boner, Urk. Brugg
20, 10
;
328, 6
;
Welti, Stadtr. Bern ;
ders., Urk. Rheinfelden
77, 7
;
755, 11
;
Merz, Urk. Bremgarten
81, 12
;
ders., Urk. Wildegg
97, 13
;
189, 13
;
Rwb  f.