ehesteuer,
die
;-Ø/–
.›Mitgift, Aussteuer, Vermögen, das eine Braut bei der Heirat mit in die Ehe einbringt‹;
Wmd. / wobd.; vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
eine e. begeren / wiederfordern, jm. e. schuldig sein, die e
. [wie] halten
; jm. etw. für e. setzen
; ein kind mit der e. aussteuern, jm. etw. von der e. ankommen, etw. zu einer e. bekommen, jm. etw. zu e. bringen / (hin)geben / verschreiben, jm. etw. zur e. geben
; eine rechte / ziemliche e
.; die e. der braut
; die freiheit der e
.Wortbildungen:
ehesteuerbrief
Belegblock:
Dwil die Rechtsetzer Eestüer oder zugabe die gescheen zu gunst dem fraülihen geschlecht vnd der fryen kinder.
Ebd.
309, 1
: Von Eestuer Brudgaben vnd widerlegung derselben wie die gescheen vnd gehalten sollen werden.
diweil du mit einer andern, so du dir zur haußfrauwen nemest, zehenfach und mehr zu einer ehesteuwr magst bekommen.
Ich beger zuͦ ir khein ehsteur meh | Allein das sie moͤg sein mein weib.
die wile ein elich kint in sins vatters kosten vnd pflichte ist vnd mit der estur nit vßgesturet ist, sol [...].
einige Gülten und Zinsen, die ir von wylant Heinrich Melin [...] zu estür vnd morgengab verschriben vnd geben sind nach lut irs estürbriefs darumb begriffen, der offenlich in gericht verhoͤrt ward.
Apollonia bringt zuͦ rechter eestür ihrem Manne zu 1000 Gl. rh., er hat ihr zu widerlegen auch 1000 Gl. rh.