ehesache,
die
;
–/-n
.
›moraltheologische wie rechtliche Angelegenheiten, die die Ehe, die Eheführung sowie den Ehevertrag betreffen‹ (auch als Gegenstand rechtlicher Behandlung, z. B. im
chorgericht
);
vgl. (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Luther, WA (
1528
/
30
):
In 18. audistis, quomodo instruxerit populum Mose sich vernunfftig zu halden ynn ehesachen.
Ebd. (
1528
):
So sollen die Pfarher ynn den ehesachen, was die grad der sippschafft und der gleichen betrifft, bescheidenlich und vernunfftiglich leren.
Ihr seids nicht alleine, lieben herrn, welche mit den ehesachen viel muͤhe haben, [...]. So habe ich selbs auch alle plage damit, Jch were mich fast, ruffe und schreie, man solle solche sachen der weltlichen oberkeit lassen.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
So thut der Brieff nicht an vns stehn, | Sonder thut Ehesachen angehn.
UB Zug
1715, 3
(
halem.
,
1498
):
Hans [...] hat sich mit seinem Schwiegervater [...] überworfen, weil dieser
[...] sunder im in der esach verheißen, das ein kindt in sol erben als das ander.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1528
):
Was aber geistlich sachen, alß eesachen [...], beruͤrt, das sol nienan anderst dann [...] an dem chorgericht gevertiget [werden].
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
ob schon die Cadi jetz erzelter straffen vil zu schaffen haben / werdens doch in Ehesachen am aller maisten bemuͤhet.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 554, 40
;