ehepriester,
der
;
–/-Ø
.
›verheirateter Geistlicher‹;
vgl. (
die
2,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
das ein ehe priester auch am leibe nicht zu straffen noch in kercker zu werffen sey.
Ebd. (
1529
/
30
):
Wer nu uber die entsetzung vom ampt einen ehepriester strafft an leib unnd seel, an gut und ehre, dazu einen ketzer schilt, der ist ein offentlicher moͤrder.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 150, 3
(
halem.
,
n. 1529
):
nach ussgangnem mandat [...] wurden die froͤmden eepriester ussgetriben.