ehepfaffe,
der
;–/-n
.›verheirateter Geistlicher‹, je nach Konfession mit unterschiedlicher Wertung; dazu:
Goertz, Liturgie.
; 1977, 302
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Schelten vns die weil auffrurer, vnd wurgen die ehepfaffen, auch widder yhr eigen recht.
Denn ewr Canones setzen, das man einen Ehepfaffen solle suspendiren, [...], so habt jhrs mit ewren groben Eselen und Bachanten also gedeutet: man solle sie hencken, ertrencken, erstechen.
als nun der eepfaffen straf on gnad muͦst in stat und land fuͤrgang haben, do schruwen die burger im grossen rat.