eheordnung,
die
.
›Ehegesetz, ungeschriebene oder schriftlich fixierte Regeln zur Eheführung‹;
vgl. (
die
12, zu  10.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
die e. ablesen / brechen
;
die gesezte strafe in der e
.;
die publizierte e
.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus
7, 171, 5
(
1530
):
daß die jüden sich der ehe gehalten haben nach der ordnung. und aber über dasselbig vil die eheordnung gebrochen, die dann noch nit ein gebott gewesen ist zu halten, sonder ein ordnung des volks.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1554
/
1649
):
mit jungen angehenden eheleuten frühem beyschlaf, kuppler und kupplerin, lassen würs bey der in unßerer eheordnung gesezten straff beruehen.
Goldammer, a. a. O.
2, 280, 11
;