ehemensch,
auch
ehemensche
,
der
, auch
das
;
–/-en
.
›Ehepartner (männlich und weiblich)‹; wohl auch: ›einer anderen Person rechtsgültig versprochene, verlobte Person‹; in den Pluralformen: ›Ehepaar‹;
zu (
die
2, vgl.  78.
Wobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, , , .
Syntagmen:
ein e. das andere verlassen, vor dem anderen abgehen, ehemenschen beichten, etw. kaufen, gesondert kinder haben, zwei ehemenschen hochzeit haben, hab und gut vertun, voneinander hinweglaufen
;
den ehemenschen etw. beschehen
;
dem ehemenschen ziemen, zu [...]
;
ehemenschen beider geschlecht
.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1529
):
Nach gottlichem raͤchten mag ein frommen eemoͤntschen zimmen, [...], das ander, so an offentlichem eebruch ergriffen wirt, von im ze stossen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1562
/
64
):
Ob aber zway eementschen in dem iren und unverdingt hochzit haben, mögent sy wievil sy wellend [darzuͦ berüefen].
das zway eementschen ir haab und gut unnützlich verteten.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
ob vnder zweyen eementschen eins vom andern onnot hinweg louffen / oder sin ee nit halten wurd [...].
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
225, 19
(
Augsb.
1476
):
Auß den dingen wiß sich ein yegklich bayder geschlaͤcht eemensche vnderschidlich czebeychten.
Enders, Eberlin ;
Rennefahrt, a. a. O. ;
ders., Statut. Saanen ;
Müller, a. a. O. ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Köbler, a. a. O. ;
Grimm, Weisth. ;