ehemüle,
der
.
›Gemeindemühle, in der gegen eine Gebühr nicht nur das Getreide der Mühlenbesitzer, sondern auch das anderer Personen und Gemeinden gemahlen wird‹;
vgl. (
die
1,  1.
Wortbildungen:
ehemülner
.

Belegblock:

UB Zug
440, 41
(
halem.
,
1407
):
sol man ze Wil haben ein muͤli, und das sol sin ein eemúlÿ.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
1625
):
wo es [wasser] aber auf ain ehemüll, sag oder zu heüsern rune, so mag er am sambstag [...] ein thail außkern und denselben biß auf den sontag zu mittag brauchen.
Ebd. (
17. Jh.
):
daß etlich persohn sein außgeschloßen [zu dem ehehaft tätung zu kommen], erstlich all geweicht persohn, [...] die rechten ehemillner und pecken.
UB Zug
1240, 2
;
Siegel u. a., a. a. O. ;