ehehaftteiding,
das
;–/
auch -Ø
;ehehaftsteiding
; vereinzelt getrennt geschrieben.›Gerichtsverhandlung; ungebotene, regulär und regelmäßig stattfindende Gerichtszusammenkunft; Gerichtstermin‹;
Moobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Wortbildungen:
ehehaftteidingbuch
Belegblock:
eehaftthadingpuch, welhes unsere urbarsleut [...] aufgericht auch altem gebrauch nach jerlichen zu den gehalten eehaftthädingen verlesen lassen.
[Ich Berchtold] bechenn offennlich mit dem brief, do ich sas vonn gerichts vnnd beuelhnus wegenn [...] an offner schrann vnnd ehaft tading.
das ain yeder [...] ain Thyerspieß [...], wie daz die Ehafftäding austragen und von alter herkhomen ist, bey seinem haus haben.
es sein in ainem ieden jahr drei landrecht oder ehehaft tätting.