ehegäumer,
der
;
–/-Ø
;
Wortbildung Zwinglis, die sich auf den Bereich des kirchlichen Einflusses Zürichs beschränkt ().
›Person, welche im Sittengericht Ehehändel (z. B. Ehebruch, Kuppelei, Notzucht) verhandelt und die kirchenpolitisch vorgegebene Zucht und Sitte innerhalb der (ländlichen) Gemeinden überwacht‹;
zu (
die
2, .
Halem.; seit der Reformation; Rechtstexte.
Syntagmen:
e. geben / ordnen / setzen, zu sich nemen
;
j. e. sein
;
der e. aufachtung haben, jn. aufschreiben / warnen, jm. etw. eröfnen / schweren
, [wo]
umgehen
;
dem e. rechnung geben
;
geschworene e
.
Wortbildungen:
ehegäumerampt
›Sittenpolizei‹,
ehegäumereid
(a. 1675).

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1579
):
alle predicanten, kilchenmeyer und egöumer [söllind] in jedem kilchspäl zum jar einest umbgan und jede hußhalteren [...] uffschryben.
Ebd. (
1587
):
wie man eegoumer setzen sol. Es soͤllendt in yegklicher kilchoͤri die unterthanen zum minsten zwen frommer redlicher maͤnner verordnen, denen uff dem land, glych als in der statt den eerichteren, der eebruch, huͤry, kupplery [...] angezeigt und angeben soll werden.
Ebd. (
1634
/
67
):
ein groͤssere straff [...] sollen unsere chor-richter und ehegoͤumer denen, so also eyngelegt und außgelassen werden, warnungs weiß eroͤffnen.
Ders., Wirtsch. Bern (
halem.
,
1617
):
haben wir nodtwendig erachtet, dz neben den geschwornen ehgeümeren und verordneten uffsecheren ... alle die wirt [...] in ein eidglübd uffgenommen werdind.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eegaumer / Zuchtmeister (die) Censores. Eegaumer oder zuchtmeister sein [...]. Eegaumer ampt (das) Censura.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern ; ;
ders., Statut. Saanen ;