ehegenosse,
der
;-n/-n
.›Ehepartner‹ (beiderlei Geschlechts); im Singular zumeist auf den Ehemann bezogen;
Syntagmen:
js. e. sein
; dem ehegenossen etw. erblich werden
; der abgestorbene ehegenosse
; der gewalt der ehegenossen
.Wortbildungen:
ehegenossin
Belegblock:
Jch richte hierbey meine Sinnen nicht unbillich auff Seine im Leben frome / im Tode seelige Hertzliebste Ehe⸗ und Hertzens⸗genossin.
so solt demselben. das dannoch lepte Jn dem Eegeschriben vall von dem vermelten seinem abgestorben Eegenossen nichts erblich werden.
Derhalb ist der gewalt der eegnosen gegen einander nit kurfrei, sunder gemesigt.