ehebrecherei,
die
;
-Ø/–
.
›eheliche Untreue (als Straftatbestand und Kardinalsünde)‹;
Syntagmen:
e. gestatten / zulassen / sehen, jm. e. zusagen
;
die e
. (Subj.)
überhand nemen, aus dem herzen herausgehen
;
mit der e. umgehen, den leichnam Christi schwächen, wegen der e. sein weib verlassen
;
die geistliche / leibliche e
.;
das laster der e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
Das niemandts, wieder durch aussatz oder stinckenden adems willen [...] soll sein Weib verlassen [...], alleine von wegen der hurerey und Ehebrecherey.
Ders., WA Tr. (
1540-44
):
daß dem Bischof von Mainz in die zwei tausend Gülden jährlich abgehen, die er vom Consistorio hat gehabt aus Bußen der Ehebrecherei und Hurerei.
Ders. Hl. Schrifft.
Jer. 13, 27
(
Wittenb.
1545
):
ich habe gesehen deine Ehebrecherey
[
Cranc
, M. 14. Jh.:
ebrechen
;
Mentel
1466:
eebrechung
; nd. Bibel 1478:
ouerspyl
;
Froschauer
1530 /
Eck
1537:
Eebrüch
]
/ deine Geilheit / dein vreche Hurerey / ja deine Grewel.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
20, 40
(
omd.
,
1487
):
Daraúß manche ehbrechereÿ vnd ander swere súnden der vnzúcht, an alle schande obÿr hant nehmen.
Ebd.
25, 29
:
gleicherweÿße, wÿe einer vmb leÿplich ehbrechereÿ, seinen ehlichen gemahell vorlassen magk, also auch vmb leÿplich ehbrechereÿ.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Ein nachtpaur hat des andern eeweib zu iren eren gescholden und ir ebrecherei zugesagt. Sulcher irtumb dan bericht ist wurden.
Thür. Chron.
20r, 22
(
Mühlh.
1599
):
auch vmb seiner Ehebrecherey vñ Jungfrawen schendens wille͂ ist er deß Regiements entsetzt.
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
10, 20
(
nürnb.
,
1. H. 15. Jh.
):
Auß dem herczen geen herfur poße gedancken, manslecht, eebrecherey, unkewsch, stelerey [...].
Sachs (
Nürnb.
1530
):
Das laster der ehbrecherey | Das ist verzaubert und verglenst | Mit eytel teuflischem gespenst.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
53
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
die Eltern, Hauswirt [...] sollen auff Ihre khinder, gest, hausgesind [...] Ein getreues auffmerkhe(n) tragen, khain sund noch offenbar laster als Eprechereÿ, Hurereÿ [...] Ihnen nit gestatten.
Gille u. a., M. Beheim
108, 90
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;