ehebrecherei,
die
;-Ø/–
.›eheliche Untreue (als Straftatbestand und Kardinalsünde)‹;
zu 2.
Syntagmen:
e. gestatten / zulassen / sehen, jm. e. zusagen
; die e
. (Subj.) überhand nemen, aus dem herzen herausgehen
; mit der e. umgehen, den leichnam Christi schwächen, wegen der e. sein weib verlassen
; die geistliche / leibliche e
.; das laster der e
.Belegblock:
Das niemandts, wieder durch aussatz oder stinckenden adems willen [...] soll sein Weib verlassen [...], alleine von wegen der hurerey und Ehebrecherey.
daß dem Bischof von Mainz in die zwei tausend Gülden jährlich abgehen, die er vom Consistorio hat gehabt aus Bußen der Ehebrecherei und Hurerei.
ich habe gesehen deine Ehebrecherey
[
ebrechenCranc
, M. 14. Jh.: ;
eebrechungMentel
1466: ; nd. Bibel 1478:
ouerspyl;
EebrüchFroschauer
1530 / Eck
1537: ]
/ deine Geilheit / dein vreche Hurerey / ja deine Grewel. Daraúß manche ehbrechereÿ vnd ander swere súnden der vnzúcht, an alle schande obÿr hant nehmen.
Ebd.
25, 29
: gleicherweÿße, wÿe einer vmb leÿplich ehbrechereÿ, seinen ehlichen gemahell vorlassen magk, also auch vmb leÿplich ehbrechereÿ.
Ein nachtpaur hat des andern eeweib zu iren eren gescholden und ir ebrecherei zugesagt. Sulcher irtumb dan bericht ist wurden.
auch vmb seiner Ehebrecherey vñ Jungfrawen schendens wille͂ ist er deß Regiements entsetzt.
Auß dem herczen geen herfur poße gedancken, manslecht, eebrecherey, unkewsch, stelerey [...].
Das laster der ehbrecherey | Das ist verzaubert und verglenst | Mit eytel teuflischem gespenst.
die Eltern, Hauswirt [...] sollen auff Ihre khinder, gest, hausgesind [...] Ein getreues auffmerkhe(n) tragen, khain sund noch offenbar laster als Eprechereÿ, Hurereÿ [...] Ihnen nit gestatten.