ehebrecher,
der
;
-s/-Ø
.
1.
›Person, die gegen das Gesetz verstößt, Gesetzesbrecher‹;
offen zu 2; zu (
die
1, vgl. .
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Ebrechere vnde vredebrechen, de sal man enthouͦbeten.
Luther. Hl. Schrifft.
Hos. 7, 4
(
Wittenb.
1545
):
Jch sehe aber jr wesen wol / das sie allenthalben treiben. SJe vertrösten den König durch jre Bosheit / vnd die Fürsten durch jre lügen. Vnd sind alle sampt Ehebrecher.
Ebd.
Jer. 9, 2
:
es sind eitel Ehebrecher vnd ein vrecher Hauffe. Sie schiessen mit jren Zungen eitel lügen vnd keine warheit / vnd treibens mit gewalt im Lande / vnd gehen von einer bosheit zur andern / vnd achten mich nicht / spricht der HERR.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
es soll kein eebrecher noch offenbar wucherer oder der in sweren sunden verleumet wer [...] mit keinem ampt der kyrchen nit umbgeen.
der sol ein unbeleumeter man sein, das er sey ein recht cristenlicher mensch mit seinen wercken und das er nit ein wucherer sey, das er kein eebrecher sey nach furkeuffer und in sachen, da einer der eins in bussen umbsten mocht.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1556
):
darzue die spännischen und die, so in der acht seind und auch die eerlosen, als mainaidig, offen eebrecher und ander dergleichen offenbarlich verluembdt personen.
2.
›untreuer Ehemann; männliche Person, die ein unmoralisches, unrechtmäßiges sexuelles Verhältnis zu einer nicht mit ihm verheirateten Frau hat und damit gegen das sechste Gebot verstößt; Geistlicher, der gegen den Zölibat verstößt‹; im Plural nicht geschlechtsspezifisch; oft mit Bezug auf die Zehn Gebote im kriminalisierenden Orientierungsfeld von:  1,  1,  2, , ,  1, ;
zu (
die
2, .
Syntagmen:
den e. enthaupten / ergreifen / halten / pfälen / schelten / steinen / strafen / urteilen
;
(vor got) ein e. sein / werden
;
der e. entlaufen, einen auszug wieder seine frau finden, seine bosheit nicht verschweigen können, kein e. das ewige leben besitzen, in das reich gottes kommen, der e. zum fenster einsteigen
;
gegen einen e. verfaren, j. zu einem e. werden, jn. für einen e. anfallen
;
das auge des ehebrechers, die sünde, das geschlecht der ehebrecher
;
der böse / offenbarliche / offene / schändliche / unzüchtige e
.
Wortbildungen:
ehebrecherbrücke
›Brücke, über die man als Ehebrecher nicht gehen kann, ohne dass der Ehebruch offenbar wird‹,
ehebrecherfräulein
,
ehebrecherkreuz
›Stigma zur Kennzeichnung eines Ehebrechers‹,
ehebrechersche
(dazu bdv.: ),
ehebrecherzunft
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1559
):
Ein papistisch bischof, pfarrherr, prediger sol ein [...] ehebrecher sein, keinen tag nüchtern, ein weinseufer, spiler, beißig, neidisch, zenkisch.
Luther, WA (
1540
/
5
):
wenn ein pfaff ist ein ehebrecher und ist auffgestanden von der huren.
Ders.
Hl. Schrifft. Jes. 57, 7
Marg. (
Wittenb.
1545
):
da sie mit den Götzen huren / wie ein vnzüchtig Weib mit eim Ehebrecher.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
, zu
1349
):
daz man solde sehen, daz he ein ebrecher were.
Voc. Ex quo M
230
(
rhfrk.
,
1. H. 15. Jh.
):
Mecha [...] ehebrechersche.
Köbler, Ref. Wormbs
314, 5
(
Worms
1499
):
Gestür von Eebruchs wegen der frauwen so der Man auch ein eebrecher oder lychtfertiger vffenthalter oder gedulder were würdet nit verwürckt.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
Wann einer bey seim eheweib schlafft, | Als ob er mit der frembden schafft, | Der wirdt ein ehebrecher für gott, | Unds weib darin unschuldig steht.
Ebd. (
1602
):
[hab ich vormals] eine vermahnung, das laster der üppigen geilheit und unzucht zu meiden [...] daßelbe Sigmunden Feyerabend truckerherrn [...] zugeschickt, der pictur und fürbildung der ehebrecherbrücken [...] in holtz sehr künstlich [geschnitten].
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
293r, 41
(
Leipzig
1588
):
Wer ist aber die Welt? Es ist ein hauffen boͤser Buben [...] darzu vngehorsame / Moͤrder / Ehebrecher / Diebe vnd Schelcke [...] vonn Vntrew.
Gille u. a., M. Beheim
189, 40
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
des ee prechers aug | verpirgt sich in der vinster taug.
Sachs (
nobd.
1557
):
[ein pfarrer] ließ ein predig hin gar selten, | Die ehbrecher gar hart zu schelten.
Ebd. (
1562
):
Evangelium: Das ehebrecher-fräwlein.
Ebd. (
1554
):
Die [mutter] war auch in der ehbrecher-zunfft.
Da sol er werden fürgenommen, | Muß heymlich sich mit mir abkauffen | Odr mit dem ehbrecher-creutz lauffen.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
140, 11
(
Nürnb.
1548
):
Kein Ehebrecher / kein hurer wirt in das reich Gottes kom͂en.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Wann got der wirt vrteiln die gemein vnkeúscher vnd die eebrecher.
Ob ein man schlefft mit eim weip eins andern ietweders sterb das ist zewissen der eebrecher vnd die eebrecherin.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
Pei der äuln verstê wir all pœs übeltætig läut, sam diep, schâcher, êprecher, die hazzent daz lieht der wârhait.
Mieder, Lehmann. Flor. ;
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
471, 14
;
Palmer, Tondolus ;
Froning, Alsf. Passionssp.
2179
;
Feudel, Evangelistar
115, 31
;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
23, 36
;
24, 18
;
47, 29
;
Neumann, Rothe. Keuschh.
4869
;
Dienes, E. Gros. Witwenb.
46, 2
;
95, 31
;
Reichmann, a. a. O.
128, 23
;
145, 7
;
Dietrich. Summaria
26r, 23
;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Morrall, Mandev. Reiseb.
175, 11
;
Wopfner, Bauernkr. Tirol
41, 24
;
Vgl. ferner s. v.  7,  1,  14,  2, , ,  1.