eheblösse,
die
.
›freie Weidefläche‹;
laut Glossar: ›„Plätze in den Gebirgswaldungen, welche die Untertanen zur Weide zu benutzen und baumfrei zu erhalten befugt sind“‹; vgl. (
die
14,  2.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
So vil dann das räumen in den albmen, mädern, ästen und etzen belangt, soll hinfüran den inhabern derselben zuegelassen sein, die eheplössten in den albmen [...] wider zu raumen.