ehebet,
das
.
›Schlafstätte der Eheleute‹; meist mit Tendenz zu: ›Ort ehelicher Intimität und Sexualität, speziell der Zeugung‹; auch verstanden als: ›Ort rechtmäßiger Sexualität‹; gilt als Voraussetzung für die rechtliche und damit gesellschaftliche Stellung der daraus hervorgegangenen Kinder;
zu (
die
2,  1.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl. , .
Syntagmen:
das e. beflecken / veruneren / verunreinen, rein / unbeflekt halten
;
(ein kind) aus dem e. erzeugen / schaffen, aus dem e. schwatzen, im e. miteinander reden, zucht sein
;
das heilige / keusche / reine / unbeflekte e
.;
flecken / unreinigkeit im e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
Die Ehe sol eherlich gehalten werden bey allen, und das ehebette unbefleckt.
diese unreinigkeit und flecken im Ehebette sind hurerey und ehebruch, Das sind die rechten schandfleck, die das Ehebette verunreinen.
Ebd. (
1542
):
was man vnd weib im Ehebette mit ein ander reden, Wie ich ein mal hoͤret von einer ehrlichen Matronen iren Man straffen, der aus dem Ehebette wolt schwatzen.
Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1516
):
sal man niemantz an dis loblich ampt [...] annemen, er sei dan ein ehelig kint us einem ehebedt geschaffen und kein bastart.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
89, 27
(
mslow. inseldt.
,
1605
):
Sie wurden khunfftig in ihren wehrenden eheśtand khinder mitainander auß ehelichem ehebett erZeugen oder nicht.