edieren,
V.;
aus
lat.
ēdere
›herausgeben, bekannt machen‹
(
Georges
1, 2335
).
›etw. (Schriften, Bücher) herausgeben, veröffentlichen‹.
Bedeutungsverwandte:
 14; vgl.  2,  3,  1, , .
Wortbildungen:
edierung
,
edition
(dazu bdv.:  7).

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
211, 5
(
Mainz
1555
):
Wie [...] die richter [...] die acta zu ediren schüldig.
Ebd.
213, 4
:
daß [...] die underrichter [...] acta translata zu ediren und den partheyen mitzutheylen schüldig sein sollen.
Ebd.
248, 23
:
soll in sölchem der peen und edirung der acta halb wie in andern causis extraordinariis [...] gehandelt werden.
Opitz. Poeterey
22, 9
(
Breslau
1624
):
zue rettung meines geruͤchtes / welches wegen voriger vbereileten edition sich mercklich verletzt befindet.
Rot
307
(
Augsb.
1571
):
Edirn, Außgehn lassen / vnter die gemein geben. Jtem in den Rechten / ein Copey geben. [...]. Edition, Außlassung der Buͤcher / wenn man ein Buͦch vnder die Gemeyn last kommen.
Schulz/Basler, Neub.
5, 2004, 12
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 77
.