eckerich,
das
;
-s/–
.
1.
›Schweinemast (mit Eicheln und Bucheckern im Wald)‹; auch: ›Recht, Schweine zur Eckernmast in den Wald zu treiben‹; zu (
der / das
).
Wortbildungen:
eckerichgeld
,
eckerichmute
›Erbitten der Eckernmast‹ (a. 1560),
eckerichschwein
(a. 1615).

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
263, 8
(
rhfrk.
, o. J.):
die nutzung des äckerichs auf der allmend.
Ebd.
267, 38
(
1613
):
würt der dehen oder äckeriggelt also geteilt.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1619
):
ein vogtsherr der eichelschwein, so viel als ihme zu seiner haushaltung vonnöten, nach gelegenheit des äckerichs einzuschlagen hat.
2.
›sammelbare Bucheckern‹; zu (
die
).
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1588
):
wegen mangels an eckerit und frichten.
Welti, Urk. Rheinfelden
694, 9
(
halem.
,
1573
):
so eckerit darin [Gehölz der Auw] vorhanden.