ebnermassen,
Adv.
›genauso, ebenso, desgleichen, gleichfalls‹; vgl.
1
 4, (Adv./Adj.).
Spätes Frnhd.; Rechtstexte.

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
Bern
1615
):
so soll er ebnermassen uff fürwysung der beyelschrifft oder des kauffsbrieffs zuͦ dem schuldtheiß umb ein weybel gewisen werden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1624
):
darüber die herrschaft Wolkenstain sich ebnermaßen der vogtobrigkeit anzeucht.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
, Hs.
1862
):
der falsch erfunden ebnermassen umb so vil gestrafft werden.
Qu. Brassó
5, 440, 29
(
siebenb.
,
n. 1646
):
Ebnermaßen ist in der Schlacht blieben der Emrefy.
Ebd.
4, 248, 26
.