durchschlecht,
Adj.
/ Adv.
(in letzterem Falle meist durchschlechts
); ›vollkommen; völlig, gänzlich, ohne Ausnahme, ohne Vorbehalt, ohne Bedingung‹; formelhaft bei Besitzaufstellungen, Verkaufs- und anderen Rechtshandlungen;
Vorwiegend schwäb. und oobd.; überwiegend Rechtstexte und Chroniken.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
etw. d. verkaufen
; j. d. j. sein wollen, etw
. (z. B. einen grundzins
) d. haben
; j. jm. d. gebieten, das [...]
; ein durchschlechter bürger / wechsel, eine durchschlechte krone
.Belegblock:
das si durchschlechts burger zu Augspurg sein wöllen gleich annder burger oun alle fürwortt
(vgl.
ain durchschlechter burger seinebd.
, Anm. 3: ).
daß sie ain [...] bericht [...] aller irer hab und gütter, ligender, farender, schulden, pfenwerdt und durchschlechts, nichts ausgenomen, thon.
Daz ist allez ze turchslaͤcht und slechtleich abgerait.
Hör, Urk. St. Veit
200, 1
; Chron. baier. Städte. Regensb. ;