durchleucht,
durchlaucht
(gelegentlich auch nicht synkopiert:
durchleuchtet,
durchläuchtet
), in 2 vereinzelt
durcherleucht
; part. Adj.;
zur Bildungsweise und geographischen Umlautverteilung s. Dwb, Neub.
.6, 1655
1.
›überaus (hervor)strahlend, glänzend‹; als auszeichnendes Epitheton meist ütr.: ›auserwählt, hoch angesehen; in hohem Maße mit einer erstrebenswerten Qualität (Ruhm, Weisheit u. Ä.) ausgestattet‹; Syntagmen:
etw
. (Subj., z. B. die krone, js. leichlich zeigen
) d. sein, j. in etw
. (z. B. in der heiligen schrift
) mit etw. d. sein
; j. d. erscheinen
; der durchleuchte laie, die durchleuchte aue / minne, ein durchleuchtetes alter
.Belegblock:
so wirt si [die sele] von gotlicher art, | durchluchtet und durchschinich | und an allen dingen unpinlich.
Wie hochgelobt, wie wunnen rich ein twinclich smac, | wie gar durchsüzet und durchsenftet und durchliuchtet ist ir lichlich zeigen
[›ihre körperliche Erscheinung‹]
! Aue durchleuchte | Stern des meres on fruchte | Entpfangen außgangen.
Du gots erwelte creatur, | durchleucht, verhailgt über alle weib.
Boot, Cassiodor. Hist. Eccl.
208, 1
.2.
als ehrendes Attribut in den Titelbezeichnungen fürstlicher Personen; häufig in der Anrede gebraucht; als Spezialisierung anschließbar an 1; Wortbildungen:
˹durchleucht
durchlaucht
die
; Ehrentitel einer fürstlichen Person).Belegblock:
daz wir durch bete willen der dorchluchteden furstin unser lieben frouwen Elsebethen [...] dysen [...] brif [...] haben [...] vorsigilt.
zu glory und pryss seiner fyrstlichenn durchlaucht.
Den 5. Aprilis [...] kommen Fürstlicher Durchleucht Legaten [...] in die Stadt.