dung,
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
den d. ausfüren / faren / füren / verkaufen, aus dem stal bringen
; der d. etw
. (z. B. guter mist
) sein
; j. d. sein
; mit eintragung des dungs fron leisten
; verkaufung des dungs
.Wortbildungen:
dunggrube
dunglege
dungwagen
dungweg
Belegblock:
die undertanen [...] den hergebrachten fron mit einführ- und tragung der dung und pföl leisten.
soll auch hinfürters kein tung oder gestroe [...] aus der markung gefürt [...] werden.
Eß solle der tung nit nur stro, sonder ain gueter fauler mist sein.
an enge der wegen, straßen [...], was die notdurft erforderte, auch durch schneidung auß den öschen, an einfüerung der früchten und dungwegen.
verkaufung des thumbs und holz an die frembde.
2.
›unterirdischer, mit dungähnlichen Materialien bedeckter Raum als Winterwohnung sowie als Aufbewahrungsort für Feldfrüchte‹; als Metonymie zu 1 auffassbar; speziell: ›Werkstatt für Leinenweber‹; ütr. und moralisch abwertend auch: ›Abgrund, Sumpf, Morast, Tiefe‹.Obd.
Belegblock:
Auß dem stinckenden rachenn | Des mort gifftigen trachenn | [...] | Dieff yn des kerkers tuncke | Und abegrund.
Jn dem so vnseligen Dunck, | Stecken ohn alles hoffen, | Die sich in dem vergifften Trunck, | Mit Suͤnden angesoffen.
zeit am tag, so die weber und knappen ettwo rhuo haben und aus den dunckhen herfür geen.