duel,
das
;
–/-s
;
aus
mlat.
duellum
›gerichtlicher Zweikampf‹
(
Niermeyer
2002, 1, 475
).
›ritualisierter Zweikampf mit Waffen zur Schlichtung eines Ehrenhandels‹.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1651
):
daß die duels und außherladungen uff bestimbte roupf- und kampf blätz [...] gebraucht werden wellind.
Ebd. (
1629
):
das die duels und kampfbott by irer burgerschafft zuͦ gemein werden wellend.
Dwb, Neub.
6, 1468
.