drohung,
dräuung,
die
;
-Ø/-en
.
1.
›Androhung von Strafe (für ein zurückliegendes oder gegenwärtiges Fehlverhalten) durch eine rechtlich oder religiös legitimierte Instanz‹; auch: ›(paränetisch motivierte) Warnung vor zukünftigem Übel; Prophezeiung des drohenden Gottesgerichtes‹;
zu (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
 1,  2, , , ; vgl. ,  1.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
die d. fürchten / melden
;
jn. der d. erinnern
;
die d
. (Subj.)
jm. zu herzen gehen
;
jn. mit d. leiten / vermanen,
[wozu]
bringen, etw. zu tun heissen, jm. von gottes d. predigen
;
die d. der strafe
(gen. objectivus),
die d. gottes, des herren / propheten / weissagen, der freunde
(gen. subjectivus);
die d. auf den keiser
›Ankündigung von Strafe unter Berufung auf den Kaiser‹,
die d. über die untat
;
die ernsthafte / grosse d
.;
die weissagung der d
. (gen. objectivus).

Belegblock:

Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn (
Wolfenb.
1594
):
So wil ich dich, als einen gerechten Gott [...] deines gerechten Zorns vnd drewung vber solche vnthat erinnert haben.
Luther, WA (
1523
):
darinn hat er bewisen ein fein exempel der liebe, das er sie also freuͤndtlich leydet mit verhaschung und droͤung.
Ebd.
33, 585b
, 29 (
1530
/
2
):
wenn wir jnen von Gottes drewung predigen, so sagen sie, man wolle sie regieren.
Rosenthal. Bedencken
25, 5
(
Köln
1653
):
bey der draͤwung der straff vnd anzeigung deß lohns dencken wir [...] daß wir eines freyen willens seind.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
Die ebdisse [...] vochte auch die drauunge des propheten, durch den unse herre sprichit.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
das er
[ein der Vergewaltigung bezichtigter Mann]
der dirn ire junkfrauere nicht beraubt habt, [...], sonder vorhin nicht anheimisch gewest sei umb drounge irer freund.
Gille u. a., M. Beheim
116, 156
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Es wirt lang zeit gut sun und frit | und rechte einikait, damit | chain droung oder echtung.
Ebd.
148, 322
:
Nach dem Abdias melte | die droung
[Gottes gegen die Edomiter]
und storung Edom
(vgl. Obd. 1-9).
Warnock, Pred. Paulis
14, 25
(
önalem.
,
1490
/
4
):
Pharao [...] wolt nit verston die vermanung gottz, der in stätiklich waz vermanen mit tröwungen.
Ebd.
24, 91
:
etliche wysagung ist nit der ewigen fürordnung, sunder allain der tröwung.
2.
›Androhung von (nicht legitimierter) Gewalt gegen Personen oder Sachen (allgemein)‹;
zu (V.) 2; häufig mit der Tendenz zu: ›(mit Gewaltanwendung einhergehende) Einschüchterung, Drangsalierung, Nötigung schwächerer, abhängiger Personen‹; vgl. (V.) 3; generalisierend: ›verbale, gestische Aggression‹; vgl. (V.) 5.
Phraseme:
ane alle drohung
›ohne Zwang‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  4,  3, (
der
1, ; vgl.  1,  2.
Gegensätze:
1
 2.
Syntagmen:
die d. abstellen / anzeigen / erbieten / erleiden / hören / tun, drohungen ins werk setzen
;
die d
. (Subj.)
jn. scheiden, jm. begegnen
;
jn. durch die d. abschrecken, schade
(Subj.)
mit der d. geschehen
,
j. jn. mit der d. bewegen / dringen / nöten / treiben / überfaren / zwingen,
[wozu]
bringen
;
die offenbare / wissentliche d
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
dieselbigen wurden so jemmerlich durch böse, unvernunftige wort uberfahren und mit drauung, sie wolten die [...] aus der stadt dreiben.
der rath dann die leute darnach mit geboten unde trauungen darhin brachte, das [...].
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
wolde er [mit der armbrust] einen pfeil in ine schießen, und hette ime damit eine wissentliche offenbare droeunge getan.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bodenseegeb.
,
1517
):
Die schreiber, Priester, Pharisei | Mit trewung vnd grossem geschrai | Bewegten Pontium, das er | Ließ Jesum für gericht und schwer | Stellen.
Jellinek, Friedr. v. Schwaben
5725
(
schwäb.
, Hs.
1478
):
Laster sol unns nimmer bestan. | Unns schait trewung noch bett, | Das wir an eren seyen unstet.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
darzu bin ich genött und zwungen worden mit großer marter und dreuung mit noch größer marter, die man mir tuen wolt.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 374, 20
(
schwäb.
,
1678
):
Von trohung und versprechung der schlägen
(Kapitelüberschrift).
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
93, 42
(
moobd.
,
1443
):
von unsicherhait und drooung wegen, die ich im getan hab.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1499
):
wo der richter zu Newnkirchen nicht käm [...] und der gefangen lief weg und troät und schad dardurch geschäch mit der draung, so ist der richter [...] schuldig den schaden abzutragen.