drohlich,
Adj.
und
Adv.
›aggressiv, feindselig, einschüchternd (auf mündliche und schriftliche Äußerungen, Verhaltensweisen von Personen gegenüber anderen bezogen)‹; ›Drohungen, Warnungen enthaltend, mit Drohungen, Beleidigungen, Einschüchterungsversuchen einhergehend (von unpersönlichen Bezugsgrößen gesagt)‹; ›auf bedrohliche Weise (von Handlungen und Situationen gesagt)‹;
vgl. (V.) 235.
Phraseme:
drohungen (aus)schreiben
›Drohungen öffentlich bekanntgeben, Drohbriefe versenden‹.
Bedeutungsverwandte:
, , (Adj.) 17,  1,  13, , ; vgl. , (Adj.),  2, ,  1,  1.
Syntagmen:
d. sein
›Drohungen ausstoßen‹;
d. schreiben, jn. d. anlassen / überlaufen, jm. d. zuschreien, sich d. vernemen lassen
;
die drohliche gebärde / rede / schrift, das drohliche edict / gewäsch / wort
.

Belegblock:

Luther, WA
33, 422a
, 7 (
1530
/
2
):
es
[Loths
predigt
]
war ihnen lecherlich geredet und waren dennoch ernstliche, dreuliche und erschreckliche wortt, do sie es verlachten, musten sie es erfharen.
Ders., WA Br. (
1531
):
Vber das dazu nichts geacht, das man [...] ernstlich friede gebeten hat, dennoch solch drewlich, grausam, blutdurstig, falsch Edict hatt ausgelassen.
Ebd. (
1542
):
Vnangesehen solch drewliche schisserliche gewesch des Anwalts, Das mir gefelt das vrteil.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
Da sprach ich zu der person, ob sie das [...] von ainem erbern rat gehayssen wer worden, mich also mit ernstlichen, unfreuntlichen worten trohlichen anzulassen.
Nach vil handlungen bin ich deßhalben [...] mit trohelichen worten getrungen, in den rat gein Wurzburg zu der pawrschaft zu komen.
Trunz, Meyfart. Rhet.
1, 366, 24
(
Coburg
1634
):
in zornigen vnd trohenlichen Geberden.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
da einer dem Speckesser zu nahe wollt reuten, so schrei er im drewlich zu, er sollt sich hieten, damit dem schimele nichts widerfüere.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1585
):
Wer trelich ausschreibt, iemants befehdt, notzwingt oder prantschätzt [...].
Ebd. (
1521
):
Als oft ainer frevelt mit ainer wer, get fuer ain haus oder uber ainen rain und ist trolich, als oft ist er umbs wandl.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
nach 1590
, ˹Hs.
1. H. 17. Jh.
˺):
von denselben orten ganz schimpfliche veracht und verspitleich, ja gar trölich geschriben wierdet.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
35, 10
(
mslow. inseldt.
,
1605
):
[Er habe] Sie auch hunde geścholten, vnd śich dröelich vernemen laśśen, Er śelbśt welle helffen etliche Teütśche auß ihren heüßern stośśen.
Vgl. ferner s. v.  5.