dritteil,
auch
drittel,
dritteteil
(mit Binnenflexion),
drittenteil,
das
,
auch
der
;
-s/-Ø
, auch
-e
sowie ˹
zweiteil / zwenteil dritteil
˺ ›zwei Drittel‹.
– 1. allgemein; 2. und 3. Rechnungswerte und Vermögensanteile; 4. Zeitmaß. Die Syntagmen wurden in 3 zu
der
, in den übrigen Bedeutungsansätzen zu
das
vereinheitlicht.
1.
›der dritte Teil in / von etw., von drei (unterschiedlich oder gleich großen) Teilen eines Ganzen‹; vereinzelt auch: ›das dritte Viertel‹; ferner bei Gebieten und Institutionen: ›die dritte Unterabteilung (z. B. einer Gemeinde, eines Gebietes, Ortes, Gerichtes)‹; älter im Syntagma
der dritte teil
;
vgl. (Zahlwort) 138,  1.
Syntagmen:
j. das d. e. S. antworten, etw
. (z. B.
das buch
)
mer dan das d. meren, etw
. (Subj., z. B.
der mond, die sonne, die sterne
)
das d. verliesen
;
der untere lepse ein d
. (hier Akk. der räumlichen Erstreckung)
gegen / hinter etw. treten
;
das d
. (Subj.)
abstehen, etw. begeren, einen digitum gelten, sich anheben, jm. genosse sein, getrieben, zu etw. gezogen werden
;
etw
. (Subj.)
ein d. sein
;
etw
. (Subj.)
bis auf ein d. verbrennen
;
ein d. weins, kalk, das d. der erde / gewonheit / kraft / stat, des fischbachs / liechtes / wassers
;
ein d. hilfe von jm
.;
jedes / dasselbe, das ander d., zwei d
.;
die macht des dritteils
.
Wortbildungen
dritteler
1 ›männlicher Falke‹ (dazu bdv.:  4,  1, ,
der
, 1; 2. H. 15. Jh.).

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
um 1391
):
da vurbrante Lins uf dem Rine von eigem fure bit uf ein dretteil der stat.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
deß smdri helffte 3 digitos zueygnende; derer 1 drittheil gilt einen digitum.
Keil, Peter v. Ulm
104
(
nobd.
,
1453
/
4
):
Stoß in eim mörser senf-samen vnd nym dornach ein drittail weins vnd ein wenig protes [...].
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1512
):
der vnder lepfs trit hinders f ein triteill gegen a
(bezogen auf die
gestalt des angesichtz
).
Ott-Voigtländer, Rezeptar
215r, 22
(Hs. ˹
nalem.
,
um 1400
˺):
nim tripwurcz, súd si mit wasser / vncz an das drittail vnd trink das.
Menge, Laufenb. Reg.
967
(Hs. ˹
nalem.
,
um 1470
˺):
Ouch ist er [krepß] also grosse | Das yme wol ist genosse | Das dritteil der Erden.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
zehant verlos dú sunne und der mâne und die sternen den dritten tail
[Var. um 1300:
daz dritail
]
ir liehtes.
Dreckmann, H. Mair. Troja
46, 8
(
oschwäb.
,
1393
):
ez ist diu maht dez trittails dez ertreichs, daz da haizzt Asia.
Stopp, Kochbuch S. Welserin
23, 3
(
Augsb.
1553
):
So nempt 10 pfúnd schweinin fleisch, 5 pfúnd oxenfleisch, allweg zwen tritail schweinin, ain tail oxenflesch.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
daz puoch [...] hân ich mêr dan daz drittail gemêrt.
Sexauer, Schrr. in Kart.
216, 1
(
nöst.
,
v. 1450
):
Hie hebt sich an das drittayl der gewönheit chartuser ordens.
Ott-Voigtländer, a. a. O.
208v, 27
;
Rieder, a. a. O. ;
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 44
f.;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 81
.
Vgl. ferner s. v.  3,  7, (
der
3.
2.
›der dritte Teil als relativer Rechnungswert, Maßeinheit‹; vereinzelt auch absolut: ›Hohlmaß (einer bestimmten Größe)‹ (s. Belege in ); in festen und variablen Fügungen und Wortbildungen bezogen auf Abgaben, Schulden, Bußen, Einkünfte, Erträge u. Ä oft im Orientierungsfeld mit anderen Termini, die Abgaben u. Ä. bezeichnen, wie z. B.  1, , , , ;
der kleine dienst
(s. v.  2); älter in den jeweiligen Syntagmen; vgl. (Zahlwort) 34; 7,
teil
 6; in den Belegen häufig speziell bezogen auf das Sachfeld ,Drittelbau‘ (zur Ausdifferenzierung vgl. ff.); in der Wortbildung auch als Bestandteil von Münzbezeichnungen produktiv; anschließbar an 1.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das d. bezalen / gelten / halten / nemen / verkaufen, an dem zehent haben, zu zinse gelten, jm. das d. aus / von etw. geben, dem stam e. S
. (z. B.
eines baumes
, bei Überhang)
das d. geben
;
das d
. (Subj.)
verfallen, jn
. (z. B.
den vogt
)
angefallen, jm. folgen / werden, von etw. gefallen
(z. B.
dem richter
),
gereicht werden
(z. B.
dem anbringer
),
auf
[einen Zeitpunkt] (z. B.
auf fasnacht
)
fallen
;
j
. (z. B.
fronbauern
)
um das d. bauen, zu dem d. sitzen, ein gut zum d. verliehen sein
;
js. d., das d. faselvieh
›Zuchtvieh‹,
ein d. des geldes / guldens
;
ein d. an dem zehent, von js. barn
;
das dritte / lezte d., zwei d
.;
die ordnung des dritteils
wohl ›Abgabeverordnung‹.
Wortbildungen:
dritteilgeld
›Geldabgabe (Hellerzins)‹,
dritteilen
1a) ›eine Schuld in drei Raten abbezahlen‹ (a. 1446); 1b) ›den dritten Teil als Abgabe entrichten‹ (a. 1529),
dritteilhammer
wohl ›Wurfhammer von bestimmter Größe bzw. bestimmtem Gewicht‹ (15. Jh.),
dritteilig
›im Drittelbau vergeben; mit der Pflicht zur Leistung des Drittels belastet‹ (a. 1500/1611),
drittelbau
›Wachstums- bzw. Ertragsdrittel als Pacht im Drittelbau‹ (a. 1599), ˹
dritteler
2 (a. 1493),
drittelknecht
(a. 1589)˺ ›Person, die die Pacht eines im Drittelbau vergebenen Anwesens einzieht‹,
drittelfrucht
›Ertragsdrittel als Pacht‹ (a. 1589),
drittelgut
›im Drittelbau verliehener Hof‹ (a. 1507),
drittelhof
›Hof im Drittelbau oder mit der Abgabe des Drittels belastet‹ (14. Jh.),
dritteling
1 ein Kornmaß; 2 eine Trierer Münze (laut Hrsg.),
drittelmeier
(a. 1594),
drittelordnung
(a. 1593),
drittelrechnung
,
drittelrecht
(a. 1507),
drittelsgulden
(a. 1509ff.),
drittelstük
›im Drittelbau vergebenes Grundstück‹ (a. 1518),
drittelstückel
›30-Kreuzerstück‹ (17. Jh.),
drittelteil
(a. 1508),
drittelwasser
›Fischwasser, an dem j. zu einem Drittel berechtigt ist‹ (a. 1421),
drittelweingarten
›Drittel eines Weingartens zur Bebauung; im Drittelbau vergebener Weingarten‹.

Belegblock:

Schmidt, St. Kastorst.
2, 173, 9
(
mosfrk.
,
1452
):
[Als Pfand setzen sie] ½ Viertel Weinberg [...], belastet mit einem Zins von einem
drittelinck
Korn alle drei Jahre
.
Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
1463
):
eltiche geben sendhaber zum lohn [...] etliche orther ein dritteling.
Struck, Klöster
388, 10
(
mosfrk.
,
1536
):
Dyt syne soliche drytthellwyngart.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
218, 29
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Nachdeme auch zuvorn nur drey drittelrechnung gehalten, jeczo aber 4 quartal, [...], soll er [...].
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
59, 23
(
schles.
,
1355
):
Der selbe czins sal geuallen alle iar vf Sente michils tag ein Dritteil, vf vastnacht eyn Dritteil vnd vf sente Johnis tag ein dritteil.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
111, 19
(
nobd.
,
15. Jh.
):
wo aber einer [baumen] uber den andern hangt, der soll dem stam das drittheil geben und soll er den zweittheil behalten.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1515
):
wiewol die zwen fronpaurn [...] umb den halbtayl und der paur zu Gussenberg umb den drittail paun, so wirdet inen doch derselbig halbtail und drittail järlich umb troschen korn verkauft.
Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 171, 32
(
schwäb.
,
1524
):
Hellerzins, „
gen. drittailgelt
“ Die von B. zinsen „
ußer den drittail gütern“
9 Pf. 8 ₰ 6 h
.
Bastian, Runtingerb.
2, 133, 29
(
oobd.
,
1402
):
Ich welaib im ayn trittail ains guldein an aller raitung schuldig.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1508
):
das prott alles nem und geb [...] aus dem andern halben tail den trittail dem nachrichter und die zwai tail des halben tails sol der richter behalten.
Schmidt, a. a. O.
287, 6
;
Bindewald, a. a. O.
129, 7, 18
;
Wintterlin, a. a. O. ;
Bastian, a. a. O.
4, 13
;
Rwb f.; f.; ff.; ff.;
Vgl. ferner s. v.  2,  2, , , .
3.
›der dritte Teil des Grundvermögens‹; häufig: ›Erbteil des überlebenden Ehepartners, meist der Ehefrau‹; älter im Syntagma; vgl. (Zahlwort) 47, zu  7; Spezialisierung zu 1.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Zur Ausdifferenzierung der Sache vgl. f.).
Phraseme:
dritteil und hauptgut
.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Sachfeld):  1,  1,  1, ,  34.
Syntagmen:
den d. behalten / erben / nemen / testieren, pflicht haben, jm
. (z. B.
dem vater, der mutter
)
den d. geben, zu etw
. (z. B.
zur eigengabe
)
geben
;
der d
. (Subj.)
unabgebrochen (sein), verbleiben, jm. angehören, jm
. (z. B.
dem kläger
)
nicht gefallen
;
j. seines dritteils ungewis sein
; ˹
etw. für den d., um d. schätzen (lassen)
˺,
jm. etw. im d. werden, j. etw
. (z. B.
die weingärten
)
um den d. hinleihen, eine morgengabe zu js. d. nemen
;
der d. des gutes, der kaufsumme, der habe
;
der d. in allem gute, von js. man, zu erbe
;
der dritte / ererbte d., zwei dritteil
;
die pfand des dritteils
.
Wortbildungen:
˹
dritteilen
2,
dritteln
(a. 1470)˺ ›den dritten Teil aussondern, zuteilen, abgeben; von jm. ein Drittel (eines Grundbesitzes) erhalten, übernehmen‹,
drittelbehausung
›Wohnung einer Altenteilerin‹ (a. 1631).

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Do teilt der kinder vormunde die frauen von sich mit irem dritteil nach solcher ordenung rechtes der lande, die den dritteil pflicht haben, da man dritteil pflegt zu geben zu eigen gabe erstattung. Darumb sie sich verziehn mussen aller alder recht, als gerade, morgengabe und mustel.
Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
2. H. 14. Jh.
):
daz sein die weingarten, die man zuͦ Seldenek in dem ampt umb den dritteil hat hingelihen zuͦ erbe.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1516
):
das si ieman ererbten beitailen oder drittailen wurden, die hofgüter oder gemainden von den von Villingen.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1528
):
so mag er [...] im dieselbige pfand schetzen laßen für dritteil und hoptguͦt.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so verr sy testament oder ordnūg setzen woͤllen / so moͤgē sy nit wyter dan̄ den drittenteil irs guͦts testierē.
so volgt denselben ledigen kinden der dritteil von sinem guͦt / vnd die zwenteil fallē an die andern sip fründ.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
48, 15
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
das Leiblich kindt in obgenante güetter Zwey tail nimPt vnd Erbt, vnd die leiblich Muetter das drittentail, vnd [...] das leiblich kindt obengedachter gelaśśener śchuldt Zwey dritten tail, vnnd die Muetter ein drittail Zalen śol.
Ebd.
95, 22
(
1611
):
Mitt dem drittl aber das ihr Verbleibt, mag śie śchaffen wie śie will.
Köbler, Ref. Nürnberg
336, 14
;
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Vgl. ferner s. v. (Zahlwort) 7.
4.
›Schicht im Bergbau (verstanden als Zeitmaß)‹;
vgl. (Zahlwort) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
x dritteil
(Pl.)
arbeiten
, [wo] (z. B.
auf den zechen
)
faren
; ˹
2 / 3 / 4 dritteil zu 12 / 8 / 6 stunden
˺.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
139, 32
(
omd.
,
1529
/
30
):
uf welchen zcechen drey drittel gefahren, so hat man ufn sontagk abentz wyder anfahren mussen. Wo man aber zcwey drittel fehret, so muß man uf dem montagk frue wyder anfahren.