dritteil,
auch auch – 1. allgemein; 2. und 3. Rechnungswerte und Vermögensanteile; 4. Zeitmaß. Die Syntagmen wurden in 3 zu
drittel,
dritteteil
(mit Binnenflexion), drittenteil,
das
,der
;-s/-Ø
, auch -e
sowie ˹zweiteil / zwenteil dritteil
˺ ›zwei Drittel‹.der
, in den übrigen Bedeutungsansätzen zu das
vereinheitlicht.1.
›der dritte Teil in / von etw., von drei (unterschiedlich oder gleich großen) Teilen eines Ganzen‹; vereinzelt auch: ›das dritte Viertel‹; ferner bei Gebieten und Institutionen: ›die dritte Unterabteilung (z. B. einer Gemeinde, eines Gebietes, Ortes, Gerichtes)‹; älter im Syntagma der dritte teil
; Syntagmen:
j. das d. e. S. antworten, etw
. (z. B. das buch
) mer dan das d. meren, etw
. (Subj., z. B. der mond, die sonne, die sterne
) das d. verliesen
; der untere lepse ein d
. (hier Akk. der räumlichen Erstreckung) gegen / hinter etw. treten
; das d
. (Subj.) abstehen, etw. begeren, einen digitum gelten, sich anheben, jm. genosse sein, getrieben, zu etw. gezogen werden
; etw
. (Subj.) ein d. sein
; etw
. (Subj.) bis auf ein d. verbrennen
; ein d. weins, kalk, das d. der erde / gewonheit / kraft / stat, des fischbachs / liechtes / wassers
; ein d. hilfe von jm
.; jedes / dasselbe, das ander d., zwei d
.; die macht des dritteils
.Belegblock:
da vurbrante Lins uf dem Rine von eigem fure bit uf ein dretteil der stat.
deß smdri helffte 3 digitos zueygnende; derer 1 drittheil gilt einen digitum.
Stoß in eim mörser senf-samen vnd nym dornach ein drittail weins vnd ein wenig protes [...].
der vnder lepfs trit hinders f ein triteill gegen a
(bezogen auf die
gestalt des angesichtz).
nim tripwurcz, súd si mit wasser / vncz an das drittail vnd trink das.
Ouch ist er [krepß] also grosse | Das yme wol ist genosse | Das dritteil der Erden.
zehant verlos dú sunne und der mâne und die sternen den dritten tail
[Var. um 1300:
daz dritail]
ir liehtes. ez ist diu maht dez trittails dez ertreichs, daz da haizzt Asia.
So nempt 10 pfúnd schweinin fleisch, 5 pfúnd oxenfleisch, allweg zwen tritail schweinin, ain tail oxenflesch.
daz puoch [...] hân ich mêr dan daz drittail gemêrt.
Hie hebt sich an das drittayl der gewönheit chartuser ordens.
Ott-Voigtländer, a. a. O.
208v, 27
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
122
f.; Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 44
f.; Schweiz. Id. ff.;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 81
.2.
›der dritte Teil als relativer Rechnungswert, Maßeinheit‹; vereinzelt auch absolut: ›Hohlmaß (einer bestimmten Größe)‹ (s. Belege in ); in festen und variablen Fügungen und Wortbildungen bezogen auf Abgaben, Schulden, Bußen, Einkünfte, Erträge u. Ä oft im Orientierungsfeld mit anderen Termini, die Abgaben u. Ä. bezeichnen, wie z. B. 1, , , , ; der kleine dienst
(s. v. 2); älter in den jeweiligen Syntagmen; vgl. (Zahlwort) 3; 4; 7, teil
6; in den Belegen häufig speziell bezogen auf das Sachfeld ,Drittelbau‘ (zur Ausdifferenzierung vgl. ff.); in der Wortbildung auch als Bestandteil von Münzbezeichnungen produktiv; anschließbar an 1.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das d. bezalen / gelten / halten / nemen / verkaufen, an dem zehent haben, zu zinse gelten, jm. das d. aus / von etw. geben, dem stam e. S
. (z. B. eines baumes
, bei Überhang) das d. geben
; das d
. (Subj.) verfallen, jn
. (z. B. den vogt
) angefallen, jm. folgen / werden, von etw. gefallen
(z. B. dem richter
), gereicht werden
(z. B. dem anbringer
), auf
[einen Zeitpunkt] (z. B. auf fasnacht
) fallen
; j
. (z. B. fronbauern
) um das d. bauen, zu dem d. sitzen, ein gut zum d. verliehen sein
; js. d., das d. faselvieh
›Zuchtvieh‹, ein d. des geldes / guldens
; ein d. an dem zehent, von js. barn
; das dritte / lezte d., zwei d
.; die ordnung des dritteils
wohl ›Abgabeverordnung‹.Wortbildungen:
dritteilgeld
dritteilen
dritteilhammer
dritteilig
drittelbau
dritteler
drittelknecht
drittelfrucht
drittelgut
drittelhof
dritteling
drittelmeier
drittelordnung
drittelrechnung
drittelrecht
drittelsgulden
drittelstük
drittelstückel
drittelteil
drittelwasser
drittelweingarten
Belegblock:
[Als Pfand setzen sie] ½ Viertel Weinberg [...], belastet mit einem Zins von einem
drittelinck Korn alle drei Jahre
. eltiche geben sendhaber zum lohn [...] etliche orther ein dritteling.
Dyt syne soliche drytthellwyngart.
Nachdeme auch zuvorn nur drey drittelrechnung gehalten, jeczo aber 4 quartal, [...], soll er [...].
Der selbe czins sal geuallen alle iar vf Sente michils tag ein Dritteil, vf vastnacht eyn Dritteil vnd vf sente Johnis tag ein dritteil.
wo aber einer [baumen] uber den andern hangt, der soll dem stam das drittheil geben und soll er den zweittheil behalten.
wiewol die zwen fronpaurn [...] umb den halbtayl und der paur zu Gussenberg umb den drittail paun, so wirdet inen doch derselbig halbtail und drittail järlich umb troschen korn verkauft.
Hellerzins, „
gen. drittailgelt“ Die von B. zinsen „
ußer den drittail gütern“ 9 Pf. 8 ₰ 6 h
. Ich welaib im ayn trittail ains guldein an aller raitung schuldig.
Schmidt, a. a. O.
287, 6
; Bindewald, a. a. O.
129, 7, 18
; Wintterlin, a. a. O. ;
Bastian, a. a. O.
4, 13
; 3.
›der dritte Teil des Grundvermögens‹; häufig: ›Erbteil des überlebenden Ehepartners, meist der Ehefrau‹; älter im Syntagma; vgl. (Zahlwort) 4; 7, zu 7; Spezialisierung zu 1.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
dritteil und hauptgut
.Syntagmen:
den d. behalten / erben / nemen / testieren, pflicht haben, jm
. (z. B. dem vater, der mutter
) den d. geben, zu etw
. (z. B. zur eigengabe
) geben
; der d
. (Subj.) unabgebrochen (sein), verbleiben, jm. angehören, jm
. (z. B. dem kläger
) nicht gefallen
; j. seines dritteils ungewis sein
; ˹etw. für den d., um d. schätzen (lassen)
˺, jm. etw. im d. werden, j. etw
. (z. B. die weingärten
) um den d. hinleihen, eine morgengabe zu js. d. nemen
; der d. des gutes, der kaufsumme, der habe
; der d. in allem gute, von js. man, zu erbe
; der dritte / ererbte d., zwei dritteil
; die pfand des dritteils
.Wortbildungen:
˹dritteilen
dritteln
drittelbehausung
Belegblock:
Do teilt der kinder vormunde die frauen von sich mit irem dritteil nach solcher ordenung rechtes der lande, die den dritteil pflicht haben, da man dritteil pflegt zu geben zu eigen gabe erstattung. Darumb sie sich verziehn mussen aller alder recht, als gerade, morgengabe und mustel.
daz sein die weingarten, die man zuͦ Seldenek in dem ampt umb den dritteil hat hingelihen zuͦ erbe.
das si ieman ererbten beitailen oder drittailen wurden, die hofgüter oder gemainden von den von Villingen.
so mag er [...] im dieselbige pfand schetzen laßen für dritteil und hoptguͦt.
so verr sy testament oder ordnūg setzen woͤllen / so moͤgē sy nit wyter dan̄ den drittenteil irs guͦts testierē.
so volgt denselben ledigen kinden der dritteil von sinem guͦt / vnd die zwenteil fallē an die andern sip fründ.
das Leiblich kindt in obgenante güetter Zwey tail nimPt vnd Erbt, vnd die leiblich Muetter das drittentail, vnd [...] das leiblich kindt obengedachter gelaśśener śchuldt Zwey dritten tail, vnnd die Muetter ein drittail Zalen śol.
Mitt dem drittl aber das ihr Verbleibt, mag śie śchaffen wie śie will.
Syntagmen:
x dritteil
(Pl.) arbeiten
, [wo] (z. B. auf den zechen
) faren
; ˹2 / 3 / 4 dritteil zu 12 / 8 / 6 stunden
˺.