dreimal,
auch
dreimalen,
dreumal,
Adv.
›zu drei verschiedenen Zeitpunkten (innerhalb eines bestimmten Zeitraums), dreifach wiederholt‹; tropisch auch: ›mehrmals, öfter, wiederholt‹; ›wenig, gar nicht‹; in Verbindung mit anderen Kardinalzahlen oder vergleichend auch multiplikativ: ›verdreifacht, eine Anzahl oder ein Maß verdreifachend‹; in religiösem, rechtlichem, medizinischem und brauchtümlichem Zusammenhang mit Tendenz zur Formelhaftigkeit auch eine Qualität der Vollständigkeit und Abgeschlossenheit bezeichnend;
vgl. (Zahlwort) 12567,
1
 123.
Syntagmen:
jn. d. rufen / säugen, etw. dreimal singen / sprechen, etw
. (z. B.
feste
)
dreimal halten, etw. d. auf etw
. (z. B.
einen stein
)
setzen, sich d. räuspern, d. mit seiner geissel klieben, jn. / etw. d. segnen / verleugnen, etw. d. lesen / nutzen, nacheinander tun, auf etw. legen
;
j. d. rufen, d. etw
. (z. B.
fisch
)
geben
;
alle wochen d
.;
d. in der woche, zu dem tage
;
in dreimalen sechs wochen
.
Wortbildungen:
dreimalig
,
drittesmal
(mit Binnenflexion im Syntagma
zu dem drittenmal
; vgl.
Dwb, Neub.
6, 1410
).

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
4. Mose 24, 10
(
Wittenb.
1545
):
Jch [Balak] hab dich gefoddert / Das du meinen Feinden fluchen soltest / vnd sihe / du hast sie nu drey mal gesegnet.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Da vorleugnt jhn Petrus dreymall.
Menge, Laufenb. Reg.
4590
(Hs. ˹
nalem.
,
um 1470
˺):
so sol sú [muter] es [das kinde] drú mol | Oder zwúrend zuͦ dem tage | Söigen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
, Hs. 
n. 1437
):
Wann ouch einem [...] zuͦ dem drittenmal an das gricht gebottenn wirdt vnnd derselb [...] nitt kompt [...].
Henisch (
Augsb.
1616
):
Dreymal / drittenmal [...]. [...]. Dreymal groͤsser [...]. Dreymal geben heist nichts geben. [...]. Ein gut lied singt man wol dreymal [...]. Dreymal solt jhr mir fest halten.
Bastian, Runtingerb.
2, 25, 5
(
oobd.
,
1392
):
Dises pulvers schol man ztwer oder dre(i)mal nuczzen in der wochen mit gutem wein.
Winter, Nöst. Weist.
377, 43
(
moobd.
,
1685
):
wann es der paumherr auf dreimahliges ersuchen nicht wenden will.
Vgl. ferner s. v. ,  2,
2
, (V.) 10,  2, (Zahlwort) 6.