dreibeinig,
auch
dreibeine,
dreibeinicht,
Adj.
phrasematisch gebraucht für einen ›dreibeinigen Stuhl, Schemel‹ (in der Rechtssymbolik dient dieser der Markierung des abgabepflichtigen Besitzes);
Bedeutungsverwandte:
vgl. , 1, , , , .Belegblock:
wer so viel guts [...] hab, dass man kennen einen dreibeinigen sthul darauf stellen, der sein den achtenschnitt schüldigh.
da saß ein obenteurer [...] auf einem dripainen stul.
Ain weib saß bei der thüren nah, | [...] | Und het ain treibainigen stul.