drangsal,
die
,das
;–/-e
.›Not, Bedrängnis, Zwang, Gewalttätigkeit, die als von einem Stärkeren ausgehend betrachtet wird und (konvers) den Schwächeren betrifft‹; auch: ›Drängen, Forderung, dringende Bitte (einer mithandelnden Instanz)‹;
Syntagmen:
d. erleiden
; d
. (Subj.) jm. zustehen
; jn. mit einem d. nötigen
; die d. der gemeine
; die ängstliche / grosse d
.Belegblock:
Wie GOtt [...] jhnen den Eseltreiber Saul mit newen rechten grossem Last vnd Trangsaln zum Koͤnig geben / das bezeuget die Schrifft.
Alß der ander Stadtknecht drei wochen gefenglichen gesessen, ist er auf Drangsaal der gemein [...] vorweiset.
Man redt [...] das die von Leipzig Hertzoge Jurgen zue Sachsen [...] mit einem Drancksal sollen genöthigt haben, den Handel [...] zu versperren.
Mieder, a. a. O.
241, 17
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