drangsal,
die
,
vereinzelt
das
;
–/-e
.
›Not, Bedrängnis, Zwang, Gewalttätigkeit, die als von einem Stärkeren ausgehend betrachtet wird und (konvers) den Schwächeren betrifft‹; auch: ›Drängen, Forderung, dringende Bitte (einer mithandelnden Instanz)‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1, (
die
1; vgl. ,  1, (
die
1,
1
 10, , ,  3,  2,  2,  1.
Syntagmen:
d. erleiden
;
d
. (Subj.)
jm. zustehen
;
jn. mit einem d. nötigen
;
die d. der gemeine
;
die ängstliche / grosse d
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
364, 18
(
Lübeck
1639
):
Wie GOtt [...] jhnen den Eseltreiber Saul mit newen rechten grossem Last vnd Trangsaln zum Koͤnig geben / das bezeuget die Schrifft.
Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Alß der ander Stadtknecht drei wochen gefenglichen gesessen, ist er auf Drangsaal der gemein [...] vorweiset.
Man redt [...] das die von Leipzig Hertzoge Jurgen zue Sachsen [...] mit einem Drancksal sollen genöthigt haben, den Handel [...] zu versperren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das wir [...] wa uns und inen ainicherlay benötigung oder trangksal zustunde, oder wir von yemand uberzogen und vergeweltigt wurden, dergleychen hilf [...] gewertig sein sollen.
Mieder, a. a. O.
241, 17
;
Baumann, a. a. O. ;