drängnis,
die
,
vereinzelt
das
;
-Ø/-nisses
.
›Bedrängnis, (wirtschaftliche) Not, die als obrigkeitlich bedingt betrachtet wird‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
, (
der
67,  1; vgl. (
der
4.
Syntagmen:
d
. (Subj.)
jm. beschehen
;
jm
. (z. B.
dem herren
)
des drängnisses halben schreiben
;
sich aus d
. [wohin]
begeben, in etw. aus d. leben, für d. frei sein
.

Belegblock:

Luther, WA (
1533
):
das wir eine freundliche [...] herschafft hetten, darunter wir moͤgen sicher und frey sein fuͤr aller gewalt und drengnis.
Schmidt, St. Kastorst.
2, 455, 39
(
mosfrk.
,
v. 1465
):
so hain wir unserm gnedigen hern des drenckniß halben geschriven.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
Da haben sich die von Haidingsfeld aus forchten und trangknuss [...] in ir pruderschaft begeben.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1611
, Hs.
18. Jh.
):
Indeme zu mermahlen von den traidhandlern [...] auch bei wollfeilisten zeiten aufschlög, andurch aber denen armen zimbliche trangnußen beschechen.