dorfzettel,
der
,
auch
die
.
›schriftlich fixierte Gemeindeordnung‹;
zu .

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
moobd.
, o. J.):
ob mit recht etwas fürkäm das die dorfzettel nit in sich hielt und die hofmarch angieng, so sollen die eltesten und die besten aufstehn und sich darumb gesprechen.