dorfschultheis,
der
;
-en/-en
.
›Ortsvorsteher, Vorsitzender des Ortsgerichts‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1603
):
churfurstlich Pfalz aber hat vor sich selbst den dorfsschultheßen wie auch das gericht daselbsten zu sezen und zu entsezen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
Das hilfft mir dises dorffschultheissen frauw bezeugen.