dorfschaft,
die
,
auch
der
;
-Ø/-en
.
›Dorfgemeinde; Gesamtheit der Dorfbewohner‹;
zu .
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt): (
der
2,  2; vgl. , .
Syntagmen:
die d
. (Subj.)
auf etw. beharren
, [wo]
erscheinen müssen, sich unterstehen, zu [...]
;
dem
[sic!]
d. eine forderung von der herschaft geschehen
;
von dorfschaften jn
. (z. B.
gerichtsgeschworene
)
nemen
;
die umliegenden dorfschaften
.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
63, 22
(
rhfrk.
,
1628
):
So man außschlägt, muß Schrießheim, [...] und alle Odenwälder dorfschaften sambtlich mit ihrem viehe auf der rothen Erden erscheinen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
280, 13
(
thür.
,
1474
):
wanne eyne furderunge addir uffsatczunge deme dorfschafft geschiet von der herschafft.
Küther, UB Frauensee
389, 25
(
thür.
,
1530
):
Es haben sich aber dieselben dorffschafften [...] understanden in solchen gehultzenn zu holtzen.
Ebd.
393, 15
:
seint obertzelte dorffschafften gleichwol uf irem unpilchen furnemen [...] beharret.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Ap die dorfschaft und pauern zu Podenwitz in irer zusage ires rechten seczen und sprechen.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1545
):
Ermahnung
[...] daß [...] nit ursach geben werde, auch von ußeren, umbligenden dorffschafften grichtsgeschworne zenemmen und ans gricht zesetzen.
Kollnig, a. a. O.
107, 12
;
201, 12
;
Grosch u. a., a. a. O.
288, 3
;
28
;
291, 38
;
Kisch, a. a. O. ; ;
Dietz, Wb. Luther ;