dorfschaft,
die
,der
;-Ø/-en
.›Dorfgemeinde; Gesamtheit der Dorfbewohner‹;
zu .
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die d
. (Subj.) auf etw. beharren
, [wo] erscheinen müssen, sich unterstehen, zu [...]
; dem
[sic!] d. eine forderung von der herschaft geschehen
; von dorfschaften jn
. (z. B. gerichtsgeschworene
) nemen
; die umliegenden dorfschaften
.Belegblock:
So man außschlägt, muß Schrießheim, [...] und alle Odenwälder dorfschaften sambtlich mit ihrem viehe auf der rothen Erden erscheinen.
wanne eyne furderunge addir uffsatczunge deme dorfschafft geschiet von der herschafft.
Es haben sich aber dieselben dorffschafften [...] understanden in solchen gehultzenn zu holtzen.
Ebd.
393, 15
: seint obertzelte dorffschafften gleichwol uf irem unpilchen furnemen [...] beharret.
Ap die dorfschaft und pauern zu Podenwitz in irer zusage ires rechten seczen und sprechen.
Ermahnung
[...] daß [...] nit ursach geben werde, auch von ußeren, umbligenden dorffschafften grichtsgeschworne zenemmen und ans gricht zesetzen.