dorfpfleger,
der
;-s/-Ø
.Schwäb.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt): , , , , 2, , , ; vgl. , , , , , , , , , , , , .Syntagmen:
der d. jn. abschaffen, den kreuzgängen beiwonen, bezalung tun
; dem d. etw. anzeigen
; der eid der d
.Belegblock:
daß [...] jeder burgermeister oder dorfpfleger und heimbürgen ihrer ambtung halber alle jahr ordenliche rechnung und bezahlung thuen.
Es sollen auch die ambtleüth, grichtsverwanten, hainburger oder dorfspfleger in den törfern solichen kreützgengen personlich beiwonen.
der
[Viehverkäufer ohne Verkaufserlaubnis]
soll durch den schultheisen oder dorfspfleger [...] abgeschafft, auch der kaufer umb ein gulden gestraft werden. Aid der dorfpfleger. [...] Ir gemaindspfleger werden schweren, das ir euer gnedigen herrschaft [...] gehorsam und gewertig sein wöllen.
Wa man aber zu fahen nit starck genueg were, soll es den vogt, amptman oder pittell oder, so deren keiner vorhanden, den dorfpflegern ohne verzug von stunden angezaignet [...] werden.