dorfmeister,
der
;
-e/-Ø
.
›aus dem Kreis des kollegialen Ortsvorstandes gewählter Vorsteher eines Dorfes; Dorfvorsteher, Dorfbürgermeister, Schultheiß‹;
zu ,  3.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
den d. ablösen / erwälen / wälen
;
j. der d. sein
;
der d. jn. abfordern
;
einem d. schadhaft werden
;
jn. zum d. wälen
;
die erlaubnis des dorfmeisters
.
Wortbildungen:
dorfmeisterampt
(a. 1534).

Belegblock:

Weingart u. a., Seelb. Rhodt
272, 7
(
pfälz.
,
1573
):
Ist von Vältin Wintter selbiger zeyt dorffmaister von wegen der gemain abgelöst worden.
Grimm, Weisth. (
nobd.
,
1473
):
die sieben scheͣpfen seͣllen alle jahr einen ausz inen wehlen zu einem dorfmeister oder baurmeister, und der selb sol einen zu ihme wehlen, also dasz zwen baurmeister sein seͣllen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
Unsern grus zuvor. Lieben hauptlewt, dorfmaister und gemaind zu Gackstatt!
Dinklage, Frk. Bauernweist.
67, 20
(
nobd.
,
um 1530
):
Wohe eyner solches veracht [...], den saal schultheis und dorfsmeister abfordern und recht fur in bitten.
Ebd.
109, 1
(
um 1540
):
wue einer oder mehr ohne erlaubnus des schultheissen oder dorfmeistere aussen bleibt, [...] dieselben sollen [...] gebüst werden.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Wopfner, Bauernkr. Tirol
63, 19
;