donation,
die
;aus
mlat.
donatio
›Schenkungsurkunde‹
, dies aus donāre
›geben, übereignen, übertragen‹
(Niermeyer
).2002, 1, 467
›Schenkung; rechtsförmige Übereignung‹; metonymisch: ›Schenkungsurkunde‹.
Belegblock:
die [personen] einander gerichtliche donation, ubergaeb und auflassung tuen wolten.
ob gleich [...] die begründunge vnd erhaldung solcher Donation vnd aufgobe enicher weitterer schein oder beweisunge dann hierinne aufgedruckt vonnöten sein wurde.