domkapitel,
das
.
›Gemeinschaft der einem Dom(stift) zugehörigen Geistlichen (Domherren)‹;
zu
1
,
1
 3.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
5, 938
.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.
1
 3, (
der/die/das
4.
Syntagmen:
das d
. (Subj.)
um etw
. (z. B.
um geld
)
werben
;
dem d. etw
. (z. B.
das bistum
)
übergeben, dem d. ein auge verkleiben
›jn. täuschen‹;
j. sich mit dem d. vergleichen
;
ein ehrwürdiges d
.;
mit consent / verwilligung / volbort des domkapitels
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1595
):
Der bracht da uff, was er uffbrengen mogt, das domcapittel und clerisei worben glichfalls umb gelt, das sie uffbrachten.
Kollnig, Weist. Schriesh.
197, 44
(
rhfrk.
,
1543
):
so hat sich volgends sein vatter mit dem thumbkapittel vergliechen, daß sie die kaplaney allein verleihen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
schenk Eberhart [...] wolt also dem tombcapitel ain aug verklaiben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1559
):
daß die vom tumbcapitl an meine herrn begert, sant Lenharts capellen zuͤ eröffnen.
Vgl. ferner s. v.  3.