distinction,
die
;distinx,
der
;aus
mlat.
distinctio
›Unterscheidung, Absatz, vertragliche Bestimmung‹
(vgl. Niermeyer
; 2002, 1, 450
Schulz/Basler, Neub.
).4, 748
›das Unterscheiden‹ im Sinne einer Grundtätigkeit des denkenden Menschen, die zur Erkenntnis, zur Fähigkeit der Differenzierung, Abstraktion, Kategorienbildung führt; in Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft auch metonymisch für das Ergebnis einer entsprechenden Operation: ›Unterscheidung, festgelegtes Unterscheidungskriterium; (begriffliche) Festsetzung‹; ütr.: ›Paragraph, (Lehr)satz einer theologischen, philosophischen oder juristischen Abhandlung‹; im Plural auch Gattungsbezeichnung für juristische, theologische Sammelwerke;
zu .
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.3, 1127
Belegblock:
3 buchir bibilie, scolastica historia, [...] distincciones Mauricii, item 1 buch dor man us regiret.
so Klage er es dem Richter / [...] das jenem recht geschehe / als in der vierten Distinction hieuor nechst stehet geschrieben.
Diße subtile vorlegere haben auß Aristotelis distinction dennocht alßo vill erlernet.
Man mus distinguiren inter publicam et privatam personam, Christus stopffet jnen das maul.
Das ist eine scheusliche predigt und eine grosse Distinction unter Abrahams Kindern, als solt er sagen: „[...] jr seid Abrahams Kinder, aber jr habt einen andern Vater.“
Doctor Ecks juristische und erdichte Distinction de apostolatu et administratione laß ich mich nicht anfechten, dann sie anzeigt, daß Doctor Eck noch nit weiß, was apostolatus heißt in der Gschrift.
Das freilich fuͤrthin mein beger | Zu solcher Schul steht nimmermehr / | Dann da ich von distinxen mehr | Wolt halten / dann Sanct Paulus lehr.
Distinguirn. Vnderscheyden / sündren / abwechslen. [...]. Distinction. Vnderscheydung / vndermarck / theylung. Solches wort ist in dem Geistlichen Rechten gar gemain.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 68
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