disponieren,
V.;
aus
lat.
disponere
›einteilen, verwalten, verfügen‹
(vgl. Niermeyer
; 2002, 1, 448
Schulz/Basler, Neub.
f.).4, 690
1.
›etw. verfügen, anordnen‹; speziell: ›seine Angelegenheiten regeln; etw. testamentarisch verfügen‹.Wortbildungen:
disponiert
Belegblock:
Vnd steht solchs bey E. G. allein, Wie es mit jhren geliebten Söhnen disponiren vnd anordnen wollen.
Disponiren / wie es mit nach gelassenen guͦttern gehalten werden soll / verordnen / sein letzten willen verordnen / testament auffrichten.
2.
›etw. verteilen, über etw. verfügen‹.Belegblock:
Aber die ligende güttere [...] sollē den kindern nicht vfferstorben sein / sund’ das letstlebende macht haben die zu disponiren vnd zuuerschaffen nách seinem willen.
Ebd.
53, 4
: also das soliche pacta vnd geding des vsufructum halb in solichen brautlauff brieffen verschrieben crefftig sein sollen vnd moͤgen / des eygenthumbs jre yedes disponiren nach seinem gefallen.