dirigieren,
V.;
aus
lat.
dīrigere
›etw. gerade richten, machen; e. S. eine bestimmte Richtung geben‹
(Georges 1, 2182
).›etw. / jn. lenken, leiten, jn. anleiten; eine leitende Funktion ausüben‹.
Seit dem 16. Jh.; gehäuft Texte aus Recht/Verwaltung und Medizin.
Syntagmen:
jn
. (z. B. den gemeinen man
) / etw
. (z. B. die rechtlichen processe
) d
.; jm
. (z. B. dem kanzleiverwalter
) etw
. (z. B. der kanzlei geschäfte
) zu d. gebüren
.Wortbildungen:
director
directori
directorium divini officii
), directorium
Belegblock:
Schein, NA
7, 15b, 4
(Leipzig
, 1626
; Straßb.
1632
): ich [...] vnwuͤrdiger Director der Music
(Stellung/Titel bei Hof).
Laufs, Reichskammergo.
75, 22
(Mainz
1555
): die rechtliche proceß zu dirigieren und die partheyen zu außtrag und erörterung trewlich zu fürdern.
Ebd.
82, 8
: der cammerrichter [...] das haupt und fürnemlich seins ampts ist, alle sachen, proceß und handlung [...] vermög diser ordnung zu dirigieren und anzustellen.
Sudhoff, Paracelsus
8, 124, 9
(1530
): was do nit würkt in der arznei, dasselbig wird nit dirigirt vom himel.
Ebd.
11, 103, 28
(1537
/41
): so nun das nutriment ein arznei ist, so sint die arznei die krankheit, sie sei im leib wo sie wölle, [...] sonst mag mans besser nicht suchen, durch kein direktorium, indicem noch dergleichen als alein durch das nutrimentum.
DRQEdit, PfalzLO.
48r
; ebd., RottweilHofGO.
2v
; Laufs, a. a. O.
81, 21
; Sudhoff, a. a. O.
8, 188, 21
; Schweiz. Id.
13, 1208
.