dirigieren,
V.;
aus
lat.
dīrigere
›etw. gerade richten, machen; e. S. eine bestimmte Richtung geben‹
(
Georges
1, 2182
).
›etw. / jn. lenken, leiten, jn. anleiten; eine leitende Funktion ausüben‹.
Seit dem 16. Jh.; gehäuft Texte aus Recht/Verwaltung und Medizin.
Bedeutungsverwandte:
 6810,  2,  4,  4.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den gemeinen man
)
/ etw
. (z. B.
die rechtlichen processe
)
d
.;
jm
. (z. B.
dem kanzleiverwalter
)
etw
. (z. B.
der kanzlei geschäfte
)
zu d. gebüren
.
Wortbildungen:
director
,
directori
›Kirchenkalender‹ (verkürzt aus lat.
directorium divini officii
),
directorium
wohl ›(bestimmte, vorgegebene) Richtung‹.

Belegblock:

Schein, NA
7, 15b, 4
(
Leipzig
,
1626
;
Straßb.
1632
):
ich [...] vnwuͤrdiger Director der Music
(Stellung/Titel bei Hof).
Laufs, Reichskammergo.
75, 22
(
Mainz
1555
):
die rechtliche proceß zu dirigieren und die partheyen zu außtrag und erörterung trewlich zu fürdern.
Ebd.
82, 8
:
der cammerrichter [...] das haupt und fürnemlich seins ampts ist, alle sachen, proceß und handlung [...] vermög diser ordnung zu dirigieren und anzustellen.
Ebd.
113, 31
:
Dieweyl dem cantzleyverwalter alle der cantzley gescheften zu dirigieren gebürt.
Sudhoff, Paracelsus (
1530
):
was do nit würkt in der arznei, dasselbig wird nit dirigirt vom himel.
Ebd. (
1537
/
41
):
so nun das nutriment ein arznei ist, so sint die arznei die krankheit, sie sei im leib wo sie wölle, [...] sonst mag mans besser nicht suchen, durch kein direktorium, indicem noch dergleichen als alein durch das nutrimentum.
Rot
305
(
Augsb.
1571
):
Directori, Jst ein Buͦch / nach dem die Priester jhr Gebett richten.
DRQEdit, PfalzLO.
48r
;
ebd., RottweilHofGO.
2v
;
Laufs, a. a. O.
81, 21
;
Sudhoff, a. a. O. ;