dingsal,
das
?
wohl ›Schutzgeld gegen Brandschatzung, Plünderung‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  4.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 4 (
mosfrk.
,
1396
):
wir vurg. herrn ensullen auch kein dingsal oder brandschatzungen nemen oder unser frunde lassen nemen, wir enwerden des dan semmentlich zu rade.