dingsal,
wohl ›Schutzgeld gegen Brandschatzung, Plünderung‹.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl.
4.
Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
Anm. 4 (
mosfrk.
,
1396
):
wir vurg. herrn ensullen auch kein dingsal oder brandschatzungen nemen oder unser frunde lassen nemen, wir enwerden des dan semmentlich zu rade.