dinggasse,
die
.
wohl ›Ort, Gasse des Gerichts, der Gerichtsverhandlung‹;
zu  13, .
Syntagmen:
etw. an die d. feil füren, etw. sich mit dem rechten an der d. erfinden, jn
. (z. B.
die ganze gemein
)
zu dem rechten auf die d. bieten
;
die d. zu
[+ Ortsname];
die gewonliche / rechte d
.;
das gericht an der d
.

Belegblock:

Wopfner, Urk. Agrargesch.
345, 12
(
tir.
,
2. H. 14. Jh.
):
mer ist ze wissen in unserr dinggassen ze zambs, das alle metz und wage geleich sullent sein.